20.09.2012 - 5.13 Neubau von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 20.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinke hat eine Nachfrage zur Kostenverteilung. Er möchte wissen, mit welchen Kosten seinerzeit für die insgesamt vier Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen geplant worden sei und wie die tatsächlichen Kosten ausgefallen sind.
Herr Grothe antwort, dass die Anlage in der Saarlandstraße aus technischen Gründen an zwei Standorten, Ortseingangs und ausgangs, errichtet werden muss und daher eine Kostenerhöhung erfolgt. Zusätzlich mussten zwei Anlagen an der Enneper Straße und die LKW-Messanlage am Märkischen Ring zur Messung der Feinstaubbelastung errichtet werden. Diese Feinstaubmaßnahme wurde angeordnet und seinerzeit im Umweltausschuss beraten. Diese ungeplanten zusätzlichen Kosten machen die außerplanmäßige Ausgabe für die Anlage an der Saarlandstraße nötig.
Herr Reinke merkt an, dass demnach für die Saarlandstraße aktuell mit Kosten in Höhe von 170.000 geplant werde.
Herr Grothe bejaht dieses und ergänzt, dass, wie in der Vorlage angegeben, weitere 12.000 für die Drehmöglichkeit an der Heinrichstraße einzuplanen sind.
Herr Dr. Bücker erklärt, dass die Fraktion Hagen Aktiv der Vorlage nicht zustimmen werde, da sich die Planer um rund dreißig Prozent verrechnet hätten.
Herr Oberbürgermeister Dehm weist noch mal darauf hin, dass sich niemand verrechnet hat, sondern durch die angeordneten Feinstaubüberwachungsmaßnahmen und die technischen Anforderungen in der Saarlandstraße höhere Kosten anfallen.
Herr Weber ist der Auffassung, nach den Ausführungen von Herrn Grothe könne der Eindruck entstehen, dass der Umweltausschuss die Errichtung der Anlagen in der Enneper Straße und am Märkischen Ring alleine beschlossen habe. Fraglich sei, weshalb dieses nicht explizit in den Bezirksvertretungen bzw. im Rat beschlossen wurde.
Herr Grothe antwortet, dass die Feinstaubkommission aufgrund der Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg dies als Maßnahme des Luftreinhalteplanes vorgesehen hat.
Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass dieses im Rahmen der Umweltzonen diskutiert wurde, und beispielsweise mit der Bezirksregierung eine Vereinbarung getroffen wurde, lediglich einen sogenannten Hotspot auf der Enneper Straße einzurichten, damit nicht die gesamte B7 als Umweltzone gekennzeichnet werden muss.
Herr Klinkert führt aus, dass die Deckung der zusätzlichen Mittel gemäß der Vorlage aus Minderausgaben der Bahnhofshinterfahrung bzw. Verschiebung für Ausgaben in das Folgejahr erfolgen solle. Er möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob dann nicht die Mittel für die Umsetzung der Bahnhofshinterfahrung fehlen.
Herr Grothe merkt an, dass es sich um ein verwaltungsinternes Umbuchungsverfahren handelt, da Mittel, die in 2012 nicht für die Bahnhofshinterfahrung benötigt werden als Gegenfinanzierung für andere Maßnahmen verbucht werden können. Falls diese Mittel im Jahr 2013 dennoch für die Bahnhofshinterfahrung benötigt werden, müssten diese ggf. erneut zur Verfügung gestellt werden.
Herr Hentschel möchte wissen, ob eine Gegenfinanzierung nicht über die Einnahmen der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Eckeseyer Straße möglich wäre.
Herr Gerbersmann antwortet, dass dieses rechtlich nicht zulässig ist. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage sind konsumtiv und die Ausgaben für eine Errichtung von solchen Anlagen sind investiv. Konsumtive und investive Einnahmen bzw. Ausgaben dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
Beschluss:
Die Mittel für die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Saarlandstraße (170.000,-- ) und Heinrichstraße (12.000,-- ) werden umgehend zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Finanzierung erfolgt durch Minderausgaben der Maßnahme Bahnhofshinterfahrung.
