20.09.2012 - 5.16 Familienkarte

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Strüwer bewertet die Maßnahme positiv und ist der Auffassung, dass diese große Vorteile für die Familien schaffen wird. Es sei sinnvoll, wenn die Tochtergesellschaften mehr einbezogen werden, insbesondere Hagenbad.

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Beschluss:

 

1.              Familien mit Wohnsitz in Hagen und mindestens einem Kind unter 18               Jahren erhalten die  Hagener Familienkarte.

 

2.                Die Stadt Hagen gewährt bereits die in der Anlage aufgeführten familienfreundlichen Vergünstigungen und bündelt diese zukünftig unter dem Signet der Familienkarte.

 

3.              Hinzu kommt nun außerdem die Einräumung eines zehnprozentigen               Rabatts beim Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule. Die               Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der               Entgeltordnung der VHS als Beschlussvorlage zu erarbeiten.

 

4.                 Eine Anwendung der Familienkarte ist in der Regel nur gemeinsam und gleichzeitig durch mindestens ein (Groß-)Elternteil mit mindestens einem (Enkel-)Kind beim selben Anlass möglich. Ausnahmen hiervon bilden die  Preisnachlässe für Kinder und Jugendliche.

 

5.              Andere Sondertarife bzw. Ermäßigungen z. B. für Schüler/innen oder               Inhaber/innen der „Berechtigungskarte“ bleiben unberührt. Sie genießen jedoch in der Anwendung Vorrang vor der Familienkarte und können nicht mit dieser kombiniert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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