18.09.2012 - 14 Bebauungsplan Nr. 4/86 (421) Teil I 1. Vereinf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 18.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Auf die Nachfrage von Herrn Reinke nach der beauftragten Rahmenplanung für diesen Bereich erklärt Herr Schädel, dass diese derzeit bearbeitet würde und evtl. im Dezember 2012 hier vorgelegt werden könne.
Herr Grothe fügt hinzu, dass in diesem Bereich auch der Verkauf des Aral-Parkhauses und dessen zukünftiger Bestand eine Rolle spiele und zunächst abgewartet werden müsse.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 4/86 (421) Teil I - Bahnhofsviertel - (teilw.) gemäß
§ 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Die Planänderung umfasst teilweise den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil I - Bahnhofsviertel -.
Die Fläche liegt im Stadtteil Hagen-Mitte und umfasst den Bereich Hindenburg- straße, Martin-Luther-Kirche bzw. Martin-Luther-Straße, Bebauung westlich der Stresemannstraße und südlich der Hugo-Preuß-Straße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll für das 1. Quartal 2013 die Öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
