18.09.2012 - 16 1.) Bebauungsplan Nr. 4/12 (641) - Vergnügungss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 18.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu 1a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 4/12 (641) Vergnügungsstätten Altenhagener Straße - Einfacher
Bebauungsplan nach § 30 Abs 3 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der
zuletzt gültigen Fassung.
Zu 1b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung
und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB
(frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ).
Zu 2.)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 14/78 ( 345 ) Altenhagen Friedensstraße - sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 16.11.1978.
Geltungsbereich:
Zu 1a)
Das Plangebiet umfasst die Altenhagener Straße und die anliegenden Häuser ab der Einmündung der Straße Zur Stiege .Unter Ausschluss des Kirchengrundstückes ( St. Josefs-Kirche ) verläuft die Grenze in nördlicher Richtung parallel zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der strassenrandnahen Bebauung Altenhagener Str. 54 bis hinter die Einmündung Hermannstraße. Von dort unter Einbeziehung der Einzelhandelbetriebe Penny, Rossmann und Aldi im Bereich Friedensstraße,, Brüderstraße verläuft die Grenze in westlicher Richtung weiter parallel zur Straße Am Sportpark. In nordwestlicher Richtung unter Einbeziehung der Grundstücke Friedensstr. 91 und Boeler Str. 7 bis 1. Weiter auf der gegenüberliegenden Straßenseite parallel zur Bebauung Altenhagener Str. 102 in südlicher Richtung bis auf Höhe der Hausnummer Altenhagener Str. 76. In Richtung Westen verläuft die Grenze des Geltungsbereiches parallel zur Zollstraße und von dort in Richtung Süden entlang der straßenseitigen Grundstücksgrenzen zur Fehrbelliner Straße bis einschließlich des Grundstückes Fehrbelliner Str. 4 - 6. Von dort in Richtung Osten bis zu Einmündung Zur Stiege.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene
Geltungsbereich im Maßstab 1 : 1000 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich:
Zu 2.) (aus Aufstellungsbeschluss )
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen Boeler Straße, Ringstraße, Brüderstraße, Friedensstraße, Herrmannstraße und Altenhagener Straße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene
Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt zu 1.) soll Anfang 2013 die öffentliche Auslegung
beschlossen werden.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung zu 2.) werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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532,3 kB
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öffentlich
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562 kB
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