18.09.2012 - 22 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage von Herrn Sondermeyer erklärt Herr Grothe, das im Rahmen von Bebauungsplanverfahren abgelehnte Baugesuche, die der Planung entgegenständen, rein formal zunächst zurückgestellt würden, anschließend die Veränderungssperre für einen bestimmten Zeitraum gelte und während dieser Zeit das Verfahren abgeschlossen werden müsse.

 

Zum Einzelfall einer Spielhalle berichtet Herr Schädel, dass ein entsprechendes Vorhaben auf der Grundlage des Einleitungsbeschlusses zurückgestellt, gegen die Zurückstellung geklagt und die Klage im gerichtlichen Verfahren zurückgewiesen worden sei. Die Stadt habe somit in diesem Verfahren obsiegt.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6/11 (630) –Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße-.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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