18.09.2012 - 15 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Den Herren Romberg und Dücker ist daran gelegen, dass beiden möglichen Betreibern von Versammlungsstätten die gleichen Chancen eingeräumt  würden und dass bei einem Betrieb beider Stätten auf Grund der räumliche Nähe keine Probleme aufträten.

 

Herr Schädel betont, dass das anstehende Bebauungsplanverfahren mit dem Hintergrund durchgeführt würde, um einen Chancengleichheit zu gewährleisten. Im Baugenehmigungsverfahren würde sich dann herausstellen, wer bei einer Bebauung alle möglichen Probleme wie Lärmschutz und Stellplätze ausräumen könne.  Rein theoretisch seien sicherlich beide Versammlungsstätten genehmigungsfähig.

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) und der 1. Änderung des Bebauungsplanes 20/77 (326) Teil 1 – Sanierung Haspe – Freizeitanlage, Sportanlage und Gewerbe – , gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Die zu ändernden Bereiche umfassen die Flächen nördlich der Enneper Straße / Ecke Grundschötteler Straße, die Bebauung beidseitig der Erzstraße, der Hochofenstraße und die Bebauung Kölner Str. 45 a – 61. Die Festsetzungen im Geltungsbereich der 1. Änderung Teil 1 werden ebenfalls geändert.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB soll im 4. Quartal 2012 erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage