26.04.2005 - 5 Nutzungsänderung eines ehemaligen Lokschuppens ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmes aus Sicht des Stadtentwicklungsausschusses mit einer Ausnahme keine Bedenken bestehen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Hohenlimburg  folgenden Beschluss zu fassen:

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Nutzungsänderung vom ehemaligem Lokschuppen zu Gebetshaus (Moschee)  auf dem Grundstück Kronenburgstraße 14 wird gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

 1

 

 

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