05.09.2012 - 4.1 Verwendung bezirksbezogener Mittel nach § 37 Ab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 05.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:12
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Hinweis der Schriftführerin:
Die nachfolgenden Anträge wurden als Tischvorlage ausgelegt und sind als
Anlage 6 Gegenstand der Niederschrift.
Zum 1. Antrag, Zuschuss für die Ev. Kirchengemeinde Rummenohl zur Anschaffung einer Beschallungsanlage, erörtert Frau vom Stein als Vorsitzende der Ev. Kirchengemeinde ausführlich die gesehene Notwendigkeit dieser Anschaffung.
Ferner werde die Anlage mitsamt Beamer auch dem Jugendzentrum Volmetal zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus macht Frau vom Stein darauf aufmerksam, dass zum 01.10.2012 die Ev. Kirchengemeinden Rummenohl und Dahl fusionieren. Beide Standorte werden dennoch aufrecht erhalten.
An der anschließenden Erörterung nehmen die Herren Dahme, Gerbersmann, Schulz und Neuhaus teil.
Die doch abwechslungsreiche Nutzung dieser Anlage, insbesondere auch für Angebote an Jugendliche in Rummenohl, so Herr Dahme, sei sehr positiv.
Herr Gerbersmann gibt zu Bedenken, dass die Stadt Hagen sich in einem Nothaushalt befinde und ein Zuschuss an eine Kirchengemeinde rein freiwillig sei, demnach keine Aufgabe der Bezirksvertretung sei.
Auf die Frage von Herrn Dahme hinsichtlich der zur Verfügung gestellten freien Mittel an die Bezirksvertretungen, teilt Herr Gerbersmann mit, dass auch für die Verwendung dieser Mittel eine entsprechende Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben sein muss. Ein Grenzfall könne vorliegen, wenn der Zuschuss, wie bereits vorgetragen, mit dem Ersatz für das entfallene Jugendzentrum begründet werde.
Mit Auflösung des Jugendzentrums und des Spielplatzes in Rummenohl müsse man diejenigen unterstützen, die diese Verluste in entsprechender Form auffangen, so Herr Neuhaus. So schlage er im Namen der CDU-Fraktion einen Betrag in Höhe von 1000 Euro als entsprechenden Zuschuss vor.
Dagegen werden keine Bedenken erhoben ferner ergibt sich kein weiterer Diskussionsbedarf, sodass Herr Dahme darüber abstimmen lässt.
Zum 2. Antrag, Anbringung eines Zebrastreifens Eilper Straße / Volmeabstieg, teilt Herr Dahme mit, dass zuvor auch ein Ortstermin mit den entsprechenden Fachbereichen stattgefunden habe. Herr Winkler zeigt anhand einer vergrößerten Luftbildaufnahme die derzeitige Situation sowie eine Möglichkeit auf, den Überweg mit der Aufbringung eines Zebrastreifens am vorhandenen Überweg sicherer zu gestalten. Ferner könne die dort bereits vorhandene Beleuchtung mit geringen Mitteln verbessert werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 9.500 Euro.
Herr Aßmuth begrüßt diesen Vorschlag und möchte wissen, ob eine solche Maßnahme ebenso auf der gegenüberliegenden Seite, für den von der Brücke kommenden Rechtsabbiegerverkehr, sinnvoll erscheine. So seien nicht nur Schüler der
Astrid-Lindgren-Schule betroffen, sondern insbesondere auch ältere Menschen.
Das Verkehrsaufkommen dort, so Herr Neuhaus, sei, wie von Herrn Aßmuth bereits angedeutet, gefühlt bedeutend weniger. Ferner sei dieser Überweg viel besser einzusehen.
Weiterer Diskussionsbedarf ergibt sich nicht, sodass Herr Dahme entsprechend abstimmen lässt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln
11.000 Euro für folgende Verwendungszwecke zur Verfügung:
1.
1.000 Euro für die Jugendarbeit der Ev. Kirchengemeinde Rummenohl, welche Teile der Aufgaben des ehemaligen Jugendzentrums Rummenohl übernommen hat.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Einstimmig beschlossen |
Dafür: | |
Dagegen: | |
Enthaltungen: |
2.
10.000 Euro für die Erstellung eines Fußgängerüberweges an der Kreuzung Eilper Straße, Ecke Auffahrt Volmetalstraße (aus Eilpe kommend rechtsseitig).
Abstimmungsergebnis: | |
X | Einstimmig beschlossen |
Dafür: | 11 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Die Zuschüsse werden bis zum 15.11.2012 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse sind durch Vorlage der Rechnung bis dahin sicher zu stellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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