26.04.2005 - 6 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Gerbersmann hält die Entscheidung, dieses Projekt ab zu lehnen, für falsch. Diese Abrundung sei sicherlich sinnvoll. Die Probleme hinsichtlich der Obstwiese könnten inm weiteren Verfahren geklärt werden.

 

Auch Herr Meier äußert sich positiv zu dieser Maßnahme.

 

Herr Schädel macht deutlich, dass es sich hier nicht um eine Bauträgermaßnahme handeln solle, sondern um individuelle Projekte.

 

Herr Thormählen hätte die Durchführung einer Bürgeranhörung für sinnvoll gehalten.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:

 

-         im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),

-         im Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges,

-         im Süden durch eine Linie, die im Abstand von 5 m parallel zur südlichen Grenze des Flurstückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,

-         im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie im Abstand von 4 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, sowie durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 687 und 774 unter Einschluss des Teiles des Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1), durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der  Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße “Lichtentenböcken” durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke  236, 800 und 224 (Flur 2).

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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