05.09.2012 - 5.5 ÖPNV-Direktvergabe an die Hagener Straßenbahn AG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 05.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:12
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schumacher gibt im Wesentlichen die Vorlage mit eigenen Worten wieder.
So ersetze die Direktvergabe die bisherige Betrauung und lege das Verhältnis zwischen Kommune und eigenem Verkehrsunternehmen bezüglich der ÖPNV-Leistungen dar. Die Leistungen werden für 10 Jahre kontrolliert vergeben. So werde man zukünftig viel mehr darauf zu achten haben, ob die Geldleistungen der Stadt berechtigt sind - gemessen an den Leistungen des Verkehrsunternehmens. Aus diesem Grunde wurden noch weitere Kriterien entwickelt, um die Leistungen bewerten und kontrollieren zu können, ferner wurde ein Anreizsystem geschaffen, dass das Unternehmen dazu anhalten soll, wirtschaftlich und qualitätsorientiert zu arbeiten.
An der nachfolgenden Diskussion nehmen Frau Ellner sowie die Herren Aßmuth, Gerbersmann, Schulz und Grzeschista teil.
Sowohl Herr Aßmuth als auch Frau Ellner haben Bedenken bezüglich einer Vergabe über 10 Jahre. Dies sei ihrer Auffassung nach ein zu langer Zeitraum.
Ferner hält Frau Ellner eine Ausschreibung für sinnvoller und kritisiert die arge Ausdünnung der Fahrpläne, unter denen insbesondere die älteren Menschen zu leiden haben.
Dies, so Herr Gerbersmann, sei der Tatsache geschuldet, dass die Stadt Hagen aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes der Straßenbahn vorgegeben hat ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, um den Zuschuss reduzieren zu können.
Dies könne man wirklich nicht der Straßenbahn anlasten.
Herr Schulz erläutert dazu, dass bereits schon andere Städte den öffentlichen Nahverkehr aufgrund von Kosteneinsparungen privatisiert haben, dies aber oftmals auch nicht funktioniere. So stimme er für den Verbleib der Aufgabe bei der Stadt.
So habe man auch innerhalb dieser 10 Jahre die Möglichkeit den Nahverkehrsplan zu ändern bzw. entsprechend anzupassen, so Herr Grzeschista.
Darüber hinaus ergibt sich kein weiterer Diskussionsbedarf, sodass Herr Dahme über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt abstimmen lässt:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Hagener Straßenbahn AG wird nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses sowie den dazugehörigen Anlagen mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2022 im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 betraut.
2. Der Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH wird angewiesen, den Vorstand der Hagener Straßenbahn AG über den bestehenden Beherrschungsvertrag anzuweisen, diesen Ratsbeschluss sowie die Inhalte der Anlagen zu diesem Ratsbeschluss verbindlich zu beachten.
3. Die Bestandsbetrauung der Hagener Straßenbahn AG durch die Ratsbeschlüsse vom 22.06.2006 und 18.12.2008 ruht für die Geltungsdauer dieses Ratsbeschlusses. Sollte die Direktvergabe nach Ziffer 1 unwirksam sein oder nachträglich aufgehoben werden, leben die Beschlüsse vom 22.06.2006 und 18.12.2008 wieder auf und gelten für ihre vorgesehene Geltungsdauer fort.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung der Stadt Hagen geringfügige Änderungen und Anpassungen der Anlagen 3, 4, 5, 6 und 7 zum Direktvergabebeschluss vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Hagen sind. Hierüber ist der Rat in einem jährlichen Bericht zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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72 kB
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4
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(wie Dokument)
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32,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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39,2 kB
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