30.08.2012 - 7.18 ÖPNV-Direktvergabe an die Hagener Straßenbahn AG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.18
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 30.08.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Winkler erklärt die Vorlage inhaltlich. Es ginge insbesondere darum, dass die Hagener Straßenbahn AG auch die nächsten zehn Jahre den ÖPNV für die Stadt Hagen als Aufgabenträger betreiben soll.
Frau Enders stellt fest, dass in der Anlage 5 auf Seite 2/8 die Linie 528 als Verbindung von der Innenstadt nach Haspe fehle.
Herr Schädel sagt Prüfung und schriftliche Beantwortung zu.
Beschluss:
1. Die Hagener Straßenbahn AG wird nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses sowie den dazugehörigen Anlagen mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2022 im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 betraut.
2. Der Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH wird angewiesen, den Vorstand der Hagener Straßenbahn AG über den bestehenden Beherrschungsvertrag anzuweisen, diesen Ratsbeschluss sowie die Inhalte der Anlagen zu diesem Ratsbeschluss verbindlich zu beachten.
3. Die Bestandsbetrauung der Hagener Straßenbahn AG durch die Ratsbeschlüsse vom 22.06.2006 und 18.12.2008 ruht für die Geltungsdauer dieses Ratsbeschlusses. Sollte die Direktvergabe nach Ziffer 1 unwirksam sein oder nachträglich aufgehoben werden, leben die Beschlüsse vom 22.06.2006 und 18.12.2008 wieder auf und gelten für ihre vorgesehene Geltungsdauer fort.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung der Stadt Hagen geringfügige Änderungen und Anpassungen der Anlagen 3, 4, 5, 6 und 7 zum Direktvergabebeschluss vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Hagen sind. Hierüber ist der Rat in einem jährlichen Bericht zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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72 kB
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4
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(wie Dokument)
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32,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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39,2 kB
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