30.08.2012 - 7.8 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 30.08.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel berichtet, dass der Bebauungsplan aus aktuellem Anlass geändert werden muss. Es liegen zwei Bauanfragen vor, die für die leerstehenden Gebäude bzw. Grundstücke eine neue Nutzung vorsehen. Er erläutert die Gründe für die Änderung des Bebauungsplans sowie die Zielsetzung.
Eine Frage zur Versammlungsstätte von Herrn Stricker beantwortet Herr Schädel dahingehend, dass nur in den dick umrandeten Gebieten des angehängten Lageplans die 4. Änderung zum Bebauungsplan 20/77 greift.
Im Hinblick auf Altlasten im Bereich der Erzstraße fragt Frau Bremser zur dort geplanten Tiefgarage, ob dies dort ohne Probleme möglich sei.
Herr Schädel antwortet hierauf, dass erst im Baugenehmigungsverfahren hierzu nähere Einzelheiten geprüft oder entsprechende Gutachten vorgelegt werden müssen.
Herr Röhrig möchte wissen, warum das Gebiet gegenüber der Rundturnhalle mit einbezogen wird. Herr Schädel erläutert, dass die 4. Änderung nur das dick schwarz umrandete Gebiet betrifft. In den anderen Bereich gebe es keinen Handlungsbedarf.
Herr Romberg fragt, ob es bei der Abwägung eine Rolle spiele, dass zwei Investoren dasselbe erreichen möchten. Herr Schädel antwortet hierauf, dass hier nur Möglichkeiten gegeben werden sollen, unter Prüfung aller Voraussetzungen eine Versammlungsstätte errichten zu können. Konkurrenzkampf müsse hier nicht geregelt werden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) und der 1. Änderung des Bebauungsplanes 20/77 (326) Teil 1 Sanierung Haspe Freizeitanlage, Sportanlage und Gewerbe , gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die zu ändernden Bereiche umfassen die Flächen nördlich der Enneper Straße / Ecke Grundschötteler Straße, die Bebauung beidseitig der Erzstraße, der Hochofenstraße und die Bebauung Kölner Str. 45 a 61. Die Festsetzungen im Geltungsbereich der 1. Änderung Teil 1 werden ebenfalls geändert.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB soll im 4. Quartal 2012 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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794 kB
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