21.04.2005 - 7 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser : Kurnoth, Jürgen
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 21.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Herms begrüßt im
Namen der SPD-Fraktion die Vorlage und weist darauf hin, dass die mobilen
Überwachungsanlagen schon seit 2002 im Einsatz sein könnten. Seit dem werde
schon pro Jahr auf rd. 300.000 an Einnahmen verzichtet. Frau Herms begrüßt,
dass auf diesem Wege diejenigen, die in Tempo-30-Zonen und anderen
neuralgischen Bereichen zu schnell fahren, nun endlich dafür auch zur Kasse
gebeten werden können.
Herr Thielmann ist der
Ansicht, dass - was im Jahre 2002 als Begründung durchaus noch anführbar
gewesen ist - nun nicht mehr so gilt. Die Polizei sei mittlerweile dazu
übergegangen, die geblitzten Fahrer anzuhalten und diese zu belehren, da nach
dem Verkehrskonzept die Strafe sofort zu erläutern sei. Erhalte man jedoch nach
Ablauf eines gewissen Zeitraumes von der Stadt sein Knöllchen, so sei sich der
betroffene Fahrer nicht mehr unbedingt bewusst, was der Auslöser gewesen sei.
Die städtischen Mitarbeiter dürften jedoch nicht belehren, so dass der
pädagogische Effekt nicht eintrete. Aus diesem Grund lehnt Herr Thielmann die
mobile Überwachungsanlage ab.
Herr
Sondermeyer weist darauf hin, dass das gleiche Thema mit dem
ruhenden Verkehr am 20.04.2005 in der Bezirksvertretung Hohenlimburg behandelt
worden sei. Der Antrag sei mit einer einzigen Ja-Stimme von allen Fraktionen
abgelehnt worden. Dies halte Herr Sondermeyer für richtig, da es nicht um die
Herstellung von Verkehrssicherheit gehe. Er wird daher den Beschluss im Rat
ablehnen.
Herr Strüwer teilt mit,
dass die Maßnahme seinerzeit von der CDU-Fraktion abgelehnt worden sei, da es
sich ganz eindeutig um eine hoheitliche Aufgabe des Landes gehandelt habe. Man
habe damals das Land auch um verstärkte Wahrnehmung dieser Aufgabe ersucht, was
jedoch nicht geschehen sei. Dem Vorwurf der Geldmacherei seitens der Stadt
solle - so hat Herr Strüwer der Vorlage entnommen - dadurch entgegen gewirkt
werden, dass unter Einbeziehung der entsprechenden Gremien die Standorte der
mobilen Überwachung festgelegt werden sollen. Daher habe der
Jugendhilfeausschuss der Vorlage mehrheitlich zugestimmt.
Herr Riechel stellt dem
Vorwurf der Geldmacherei entgegen, dass derjenige, der geblitzt werde, bereits
ein Fehlverhalten begangen habe und somit zu Recht auch die Konsequenz zu
tragen habe. Er weist darauf hin, dass alle Fraktionen gemeinsam beschlossen
haben, dass die Maßnahme unter Konsolidierungsgesichtspunkten laufen solle. Die
Konsolidierung sei jedoch nicht der Grund für den Einsatz einer mobilen
Überwachungsanlage sondern die Tatsache, dass bestimmte Verkehrsteilnehmer mit
ihrem Verhalten andere gefährden.
Beschluss:
1. Der Bericht
der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt
·
eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
(Radareinsatzcontainer Speedo Guard) zu beschaffen
·
sowie die sachlichen und personellen Voraussetzungen für
den Betrieb der Anlage und die verwaltungsmäßige Abarbeitung der Fälle zu
schaffen.
