01.04.2004 - 4 Öffentliche Straßenbeleuchtung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Grote erklärt, dass die Verwaltung eine neue Vorlage zur öffentlichen Straßenbeleuchtung vorgelegt habe, die die Ergebnisse des Gutachtens umsetze. Die Straßenbeleuchtung solle zukünftig nach dem sogenannten “Veräußerungsmodell” geführt werden.

 

Herr Dr. Byok erläutert den wesentlichen Inhalt der Vorlage unter Berücksichtigung der beiden bisher diskutierten Modelle, also des “Beleuchtungsmanagementsmodells” bzw. des “Veräußerungsmodells”. Insbesondere geht er auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und stellt noch einmal dar, dass die Stadt Hagen nicht um eine europaweite Ausschreibung aufgrund der erfolgten Kündigung herumkomme.

 

Herr Demnitz möchte wissen, ob es nicht möglich sei, den gekündigten Vertrag von beiden Partner einvernehmlich wieder in Kraft zu setzen.

 

Herr Dr. Byok entgegnet, dass auf den ersten Blick der Eindruck entstehen könnte, dass hier keine Vergabepflicht entstanden sein könne. Dem widerspreche jedoch insbesondere die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum § 99 GWB. Hiernach sei nach der einseitig ausgesprochenen Kündigung ein neuer Vertrag zwischen beiden Parteien über die Aufhebung der Kündigung nötig. Dieser Vertrag falle jedoch – auch nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung – eindeutig unter die Vergaberelevanz des § 99 GWB. Somit sei dieser Weg leider nicht möglich.

 

Frau Kingreen fragt, ob die Beleuchtungskörper überhaupt verkauft werden dürfen oder ob es sich nicht – ähnlich wie bei Schulen – um Gegenstände handele, die eine Kommune vorhalten müsse. Darüber hinaus wolle sie wissen, ob bei der Transaktion eine Steuerpflicht entstehe und was mit dem vorhandenen Personal in den Ämtern geschehe.

 

Herr Grote antwortet, dass es bei dem Personal um einen Mitarbeiter der Stadt Hagen gehe. Die Personen, die sich vor Ort um die Beleuchtung kümmern, seien alles Mitarbeiter der MARK-E. Er stimmt Frau Kingreen zu, dass die Beleuchtungskörper zwingend von der Stadt Hagen vorzuhalten seien. Man könne dieses Vermögen jedoch in eine der Stadt Hagen mehrheitlich gehörende GmbH transferieren. Näheres müsse später zusammen mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt werden.

 

Herr Dr. Byok entgegnet auf die Frage zur Steuerpflicht, dass diese bei der Begutachtung zunächst als Randproblem eingestuft wurde. Bei der späteren Betriebsaufnahme werden solche Fragen, wie zum Beispiel Umsatzsteuerpflicht etc. genauer betrachtet werden müssen.

 

Herr Gerbersmann möchte festhalten, dass man heute mit der Vorlage glücklicher Weise wieder einen Schritt in die Richtung gekommen sei, in die man ursprünglich gehen wollte. Es sei damals ja gerade nicht darum gegangen, die MARK-E aus dem Geschäft zu drängen, sondern man wollte nur bessere Konditionen verhandeln.

 

Herr Thielmann stimmt Herrn Gerbersmann zu, gibt jedoch zu bedenken, dass die Politik damals nicht ausreichend informiert worden sei. Die Folgen der einseitigen Kündigung seien nicht absehbar gewesen, sonst hätte niemand diesen Vertrag gekündigt. Er bitte in zukünftigen Fällen darum, dass die Verwaltung hier besser informiere.

Reduzieren

1.      Die öffentliche Straßenbeleuchtung wird ab 01.01.2005 nach Maßgabe des Ver-äußerungsmodelles betrieben.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung dieses Modelles notwendigen vergabe- und gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen beschlussreif vorzubereiten.

Reduzieren

 

 

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=1630&selfaction=print