29.08.2012 - 10.1 Auslobung einer Belohnung zur Ergreifung der Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Voss führt einleitend aus, dass er heute über diesen TOP nicht abstimmen lassen möchte. Deshalb gibt es auch keinen Beschlussvorschlag. Zunächst möchte er die Auffassung der Hohenlimburger Polizei hören und es dann den einzelnen Fraktionen überlassen, im konkreten Einzelfall Anträge hinsichtlich einer Belohnung zu stellen.

 

Herr Kaupenjohann berichtet, dass sich sowohl er persönlich als auch die Wach- und Direktionsleiter der Hagener Polizei gegen eine solche Auslobung aussprechen. Die Auslobung einer Belohnung ist ein Mittel der Rechtspflege (Staatsanwaltschaften) und im Normalfall nicht notwendig, da man unterstellt, dass der normale Bürger bei Kenntniserlangung einer Straftat aus eigenem Antrieb mit der Polizei zusammen arbeitet. Belohnungen sind eher ein Anreiz für solche Gesellschaftskreise, die man mit dem Denunziantentum in Verbindung bringt und normalerweise nicht freiwillig mit der Polizei zusammen arbeiten. Abschließend weist Herr Kaupenjohann darauf hin, dass es nach einer erstmaligen Auslobung einer Belohnung für die BV schwierig werden würde, weitere  Bürgerwünsche nach Belohnungen bei ähnlichen Sachverhalten abzulehnen. Im Übrigen stellen sich Fragen nach der angemessenen Höhe einer Belohnung sowie zur Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel.

 

Herr Schmidt berichtet, dass er in den vergangenen Monaten mehrfach die Aufzüge der neuen Bahnhofsunterführung benutzt habe. Dabei war ein Aufzug ein einem Fall erheblich verschmutzt und vier- bis fünfmal war ein Aufzug defekt, jedoch kurzfristig wieder repariert. Alles in allem stellt sich für ihn die Situation dort nicht so dramatisch dar,  wie sie hier in der BV oft geschildert wird. Insofern spricht auch er sich gegen die Auslobung einer Belohnung aus.

 

Herr Dr. Schmidt vermutet, dass es rechtlich nicht zulässig ist, BV-Mittel für Belohnungen zu verwenden.

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