04.09.2012 - 8.4 8. Landschaftsplanänderungsverfahrenhier: Einst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 04.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kempkens bittet, die Beratung als 1. Lesung zu betrachten und den Beratungsgegenstand auf die nächste Sitzung zu verschieben, da nach Auffassung seiner Fraktion zunächst die Meinung des Landschaftsbeirates abgewartet werden solle.
Herr Dr. Braun begründet die Beratungsfolge mit terminlichen Schwierigkeiten. Da diese Vorlage bereits dem Landschaftsbeirat angekündigt worden sei und dieser sich wohlwollend gezeigt habe, sehe er keine Änderungen in der Beschlusslage durch den Landschaftsbeirat, der im Übrigen grundsätzlich nur beratend für die Untere Landschaftsbehörde tätig sei.
Herr Glaeser lässt über den Antrag der 1. Lesung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Bei 4 Stimmen dafür mit Mehrheit abgelehnt |
Anschließend lässt Herr Glaeser über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des 8. Landschaftsplan-änderungsverfahrens und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass die am sog. Vertragsnaturschutz teilnehmenden Landwirte und andere Landbewirtschafter im Wege von Befreiungen nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wieder in die Lage versetzt werden, in den Genuss von Fördergeldern der EU bei umweltschonender Bewirtschaftung der Schutzgebietsflächen im Stadtgebiet Hagen zu gelangen.
Die Umsetzung erfolgt direkt nach Ratsbeschluss.
