20.04.2005 - 9.4 Endgültige Einziehung eines Teiles des Parkplat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Nach kurzer Verständnisfrage von Herrn Palsherm ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV NRW S. 766), wegen des Wegfalles des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung eines Teiles des Parkplatzes neben dem ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in der Möllerstraße.

Die Fläche umfasst einen Teil des Grundstücks Gemarkung Hohenlimburg Flur 32 Flurstück 100.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot schraffiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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