20.04.2005 - 9.4 Endgültige Einziehung eines Teiles des Parkplat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 20.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV NRW S. 766), wegen des Wegfalles des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung eines Teiles des Parkplatzes neben dem ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in der Möllerstraße.
Die Fläche umfasst einen Teil des
Grundstücks Gemarkung Hohenlimburg Flur 32 Flurstück 100.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist
in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot
schraffiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
