14.04.2005 - 14 Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) Gösselnhof / Haus ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 14.04.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr Strähler
Frau Priester-Büdenbender verweist
darauf, im UWA bereits vor längerer Zeit eine Ablehnung des Ansinnens
ausgesprochen zu haben. Auch Herr Blauscheck stellt langfristige eine
Vitalitätsverringerung sowie Schädigung des Baumbestandes dar. Herr
Gerbersmann betont die überregionale Bedeutung des Arcadeons und die
bestehenden Defizite im Bereich der Parksituation. Das vorgestellte Konzept sei
gut und könne das Objekt stärken. Herr Warmeling unterstützt die
Ausführungen von Herrn Blauscheck und lehnt den Beschlussvorschlag ab.
Beschluss:
Zu a) Der Rat
der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen
zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden
Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480), Gösselnhof / Haus
der Wissenschaft, 2.Vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, mit den in der Vorlage
beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung vom 23.12.2004
einschl. des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages gemäß § 2 und § 10 BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S..2141), zuletzt
geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und
in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen
Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 23.12.2004 und der Landschaftspflegerische Fachbeitrag sind
Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
