14.04.2005 - 16 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Strähler führt aus, der Bereich sei aus dem FNP entwickelt worden, ein Teilbereich von ca. 3.000 m² befinde sich im Landschaftsschutzgebiet. Herr Warmeling sieht keinen weiteren Bedarf für Wohnbebauung und spricht sich dagegen aus. Herr Blauscheck befürchtet, die Bebauung werde weiter um sich greifen und weist darauf hin, dass die Obstbaumpflanzung mit öffentlichen Mitteln finanziert worden sei und daher mit Schutzstatus versehen sei.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:

 

-         im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),

-         im Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges,

-         im Süden durch eine Linie, die im Abstand von 5 m parallel zur südlichen Grenze des Flurstückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,

-         im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie im Abstand von 4 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, sowie durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 687 und 774 unter Einschluss des Teiles des Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1), durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der  Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße “Lichtentenböcken” durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke  236, 800 und 224 (Flur 2).

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 

 

Dafür:

  6

 

 

Dagegen:

  8

 

 

Enthaltungen:

  0

 

 

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