27.06.2012 - 13 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kingreen weist darauf hin, dass die Vorlage aus Sicht der BV Haspe nicht beschlussreif sei. Frau Grebe erläutert hinsichtlich der Wegesicherung, in der Vergangenheit habe sich der Eigentümer nicht geneigt gezeigt. Derzeit bestehe jedoch auch ein Ankaufsverbot durch die Kommunalaufsicht. Herr Dr. Strähler erläutert die bisherigen Ausweisungen, mit der Erweiterung werde nur eine geringfügige Änderung vorgenommen. Frau Kingreen vertritt die Ansicht, trotz der  bisher gemachten Zugeständnisse zum Zwecke der Sicherung des Herrenhauses, verfalle das Haus zunehmend. Frau Grebe erläutert, das Herrenhaus stehe im Eigentum des Investors, der eine Bürgschaft in Höhe von 1,5 Mio. € für Sanierungszwecke, denkmalschützende Maßnahmen, hinterlegt habe. Die notwendig durchzuführenden Maßnahmen seien mit der Denkmalbehörde abzustimmen. Bis Ende nächsten Jahres sei die Fristsetzung. Sanierung korrespondiere immer mit einer Nutzung, daher sei Wohnen eine denkbare Nutzung. Falls die angesprochene Frist verstreiche, müsse die Stadt Hagen die Bürgschaft in Anspruch nehmen und Maßnahmen ergreifen.  Auf die Fragen von Herrn Voigt nach der Verkehrssicherungspflicht erläutert Frau Grebe, die Stadt Hagen sei privatrechtlich nicht verantwortlich, lediglich in Fällen der Gefährdung für die Öffentlichkeit müsse die Stadt Hagen einspringen. Auf die Frage von Frau Kingreen nach der Möglichkeit des ordnungsbehördlichen Eingreifens bei fehlender Sicherung durch den Eigentümer, antwortet Frau Grebe, dies prüfen zu lassen.

Herr Dr. Strähler weist darauf hin, der Weg sei schon in den alten Plänen enthalten, die neue Planung werde darüber gelegt.

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes um den Bereich der Grundstücke Backhaus und Jungfernhaus bis zum Fußweg im Westen, im Norden die Erweiterung der Grünfläche mit dem Reitplatz und im Westen wird das Plangebiet  bis zum Bremker Weg erweitert.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I und Teil II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I und Teil II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten und die Begründung vom 04.06.2012 für die Dauer eines Monats auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Die Begründung ist nach § 9 Abs.8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.

Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut bis hin zur Einmündung in den Bremker Weg. Im Norden und Nordosten beinhaltet das Plangebiet das Wohnhaus mit den Stallungen und die private Grünfläche mit dem geplanten Reitplatz, die sich bis zum Wald erstreckt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 3.Quartal 2012 durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  2

 

 

Herr Meier nimmt aus Gründen der Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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