28.06.2012 - 5.27 Zweckverband Grüne Hauptstadt Ruhrhier: Verabsc...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Beschluss:

 

1.     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt die Verwaltung, zur Bildung des Freiverbandes „Zweckverband Grüne Hauptstadt Ruhr“ den anliegenden Entwurf (Anlage 1) als Zweckverbandssatzung zu vereinbaren.

 

2.     Ein Austritt der Stadt Hagen aus dem Zweckverband muss grundsätzlich möglich sein. Entweder entfällt das 2/3- Quorum in der Satzung oder die beitretenden Kommunen verpflichten sich parallel, durch entsprechendes Stimmverhalten jeder Kommune bis zu einem zu definierenden Zeitpunktden Austritt zu ermöglichen. In diesem Falle ist – sofern erforderlich – ein angemessener wirtschaftlicher Ausgleich vorzusehen.

 

3.     Für den Zeitpunkt nach Vereinbarung der Satzung und deren Genehmigung bestellt der Rat der Stadt Hagen gemäß § 50 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW / § 35 Abs. 4 i.V.m. § 35 Abs. 3 KreisO NRW entweder durch

a) Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder
b) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl

die folgenden Personen als Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes:

Mitglieder:                                                           Stellvertretende Mitglieder:

1.

2.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt ihm Rahmen der eingeplanten Mittel. Eine Vereinbarung wird getroffen, sobald der Haushalt 2012/2013 durch den Rat verabschiedet worden ist und die Genehmigung der Bezirksregierung vorliegt.
Finanzielle Verpflichtungen, die wesentlich über den bisher benannten Rahmen für die Jahre 2012 und 2013 hinausgehen, dürfen nach Zustimmung aller Mitglieder begründet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

Ohne Beschlussfassung

X

Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung aufgrund der aktuellen Entwicklungen bis auf weiteres zurückgezogen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=160263&selfaction=print