28.06.2012 - 5.24 Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Vergnügungsstättenkonzept als übergeordnetes städtebauliches Konzept im Sinne des  §1 Abs.6 Nr. 11 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Empfehlungen des Konzeptes durch entsprechende Änderungen, bzw. Aufstellung von Bebauungsplänen umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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