26.06.2012 - 12 Bebauungsplan Nr. 3/12 (640) Gewerbe- und Son...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath berichtet, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Leipzig eingelegt wurde und zudem der Bebauungsplan überarbeitet werden müsse.

 

Auf Nachfrage von Herrn Oberste-Berghaus, ob das ehemalige Straßenbahndepot in der Denkmalschutz-Liste aufgeführt ist, sagt Herr Grothe zu, dieses zu prüfen.

 

Herr Dr. Ramrath bittet Herrn Grothe auszuführen, welche Konsequenzen die Änderungen für die beiden Baumärkte haben.

 

Hierzu erklärt Herr Grothe, dass die Nutzflächen beider Baumärkte unverändert bleiben. Lediglich die Vorschriften für die Nebensortimente werden an die derzeitige Gesetzgebung angepasst. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Fläche des ehemaligen Milchhofes als Gewerbegebiet auszuweisen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)          Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/12 (640) Gewerbe- und Sondergebiet Eckeseyer Straße/Fuhrparkstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

b)          Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

c)          Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/12 (640) Eckeseyer Straße / Fuhrparkstraße nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf, nach Vorlage aller Gutachten, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird nach § 9 Abs.8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des einzuleitenden Bebauungsplanes umfasst die Flächen östlich der Eckeseyer Straße von der Altenhagener Brücke bis zur Fuhrparkstraße und die Flächen nördlich und südlich der Grüntaler Straße.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich des Be­bauungsplanes eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Nach dem Beschluss und der Durchführung der öffentlichen Auslegung ist im IV. Quartal 2012 der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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