01.04.2004 - 9 Außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.04.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thielmann möchte
wissen, um welchen Betrag sich die Nebenkosten auf Seite 1 unter der Nr. 4
vergrößert haben.
Herr Schierau entgegnet,
dass die Antwort dem Protokoll beigefügt werde.
Antwort der Kämmerei für das Protokoll:
Die
für 2003 kalkulierte Miete beträgt 2,1 Mio. Euro. Die nach Vertragsabschluss
und Einzug entstehende Miete einschl. Nebenkostenvorauszahlung beträgt 2,54
Mio. Euro.
Frau Kingreen fragt, was
Zinsausgaben Kassenkredite an sonstige öffentliche Sonderrechnungen bedeute
und warum unter Punkt 31 der Vorlage für die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
Bauunterhaltungsmittel als Deckungsbeiträge herhalten müssen.
Herr Schierau entgegnet,
dass für die Kassenkredite mit einem Zins von 3,5 bis 4,0 Prozent kalkuliert
worden sei. Glücklicherweise sei das Marktzinsniveau deutlich darunter gewesen,
so dass hier Einsparungen bei den Zinsausgaben erzielt werden konnten.
Im übrigen
handele es sich bei den dargestellten Posten um Abschlussrechnungen, die für
einen sinnvollen Jahresabschluss des Haushaltes 2003 benötigt worden seien.
Bei den von
Frau Kingreen genannten 2,75 Mio. Euro handele es sich um Gelder, die bereits
durch Bestellungen belegt seien. Im Jahr 2004 sei die GWH für die
Gebäudeunterhaltung zuständig. Die Kämmerin habe entschieden, dass dieser
Betrag in die Allgemeine Rücklage fließe, damit der neue HH-Ansatz der GWH im
Jahre 2004 nicht direkt mit einer solch großen Summe belastet werde. Aus der
Allgemeinen Rücklage werde dann dieser Betrag an die GWH zur Verfügung
gestellt. Gleiches gelte auch für die anderen Beträge unter der Nummer 31.
