20.06.2012 - 6.9 Bebauungsplan Nr. 3/12 (640) Gewerbe- und Son...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 20.06.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die kritische Nachfrage von Herrn Oberste-Berghaus führt Herr Grothe aus, dass der Bestand der Baumärkte in diesem Bereich nicht angetastet werden soll. Die Änderung des Bebauungsplanes sei einem Urteil aufgrund eines Rechtsstreites mit dem Eigentümer des relevanten Areals geschuldet. Dieser habe zum Ziel, Einzelhandel in dem entsprechenden Bereich zu unterbinden. Weitergehende Ziele werden mit dem Bebauungsplan nicht verfolgt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/12 (640) Gewerbe- und Sondergebiet Eckeseyer Straße/Fuhrparkstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/12 (640) Eckeseyer Straße / Fuhrparkstraße nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf, nach Vorlage aller Gutachten, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird nach § 9 Abs.8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des einzuleitenden Bebauungsplanes umfasst die Flächen östlich der Eckeseyer Straße von der Altenhagener Brücke bis zur Fuhrparkstraße und die Flächen nördlich und südlich der Grüntaler Straße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nach dem Beschluss und der Durchführung der öffentlichen Auslegung ist im IV. Quartal 2012 der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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616,5 kB
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(wie Dokument)
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169,7 kB
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