14.06.2012 - 5.4 Haushaltssanierungsplan des Doppelhaushalts 201...

Beschluss:
zurückgezogen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm stellt die Vorschläge der Fraktionen zum Haushaltssanierungsplan (HSP) (Anlagen 6 bis 17 zur Niederschrift) vor und teilt mit, dass die Beratung und Abstimmung nach Einigung mit den Fraktionsvorsitzenden, in die Ratssitzung am 21.06.2012 geschoben wird.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm stellt anschließend die einzelnen Maßnahmen des HSP 2012/2013 anhand der von der Kämmerei aufbereiteten Liste (Anlagen 18 und 19 zur Niederschrift) zur Abstimmung.

 

Herr Riechel möchte zu 12_004 „Einführung einer Übernachtungssteuer“ den Zusatz aufgenommen haben, dass gemeinnützige Einrichtungen , z.B. esw, Jugendherbergen usw. davon ausgenommen sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über diese Maßnahme incl. des Zusatzes abstimmen (siehe Einzelabstimmung unter 12_20.004).

 

Herr Dr. Preuß erwähnt zu 12_20.005 „Vergnügungssteuer – Einführung einer Steuer für sexuelle Dienste“, dass es eine Aussage der Verwaltung gibt, wonach die Einführung einer solchen Steuer zu Ausweichverhalten, in die Illegalität, führt. Da in diesem Bereich sehr häufig Menschenhandel vorkommt, würde dies einer Förderung dessen gleichkommen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm betont, dass die Verwaltung dies so nicht dokumentiert hat. Die Antwort der Verwaltung zielte vielmehr auf ein Ausweichen in andere Städte ab, die eine solche Steuer nicht haben.

 

Herr Riechel möchte zu 12_53.001 „Gebührenerhöhung Medizinalaufsicht“ wissen, von welchem Sockelbetrag aus erhöht wird und zu welcher prozentualen Verteuerung die Erhöhung bei den jeweiligen Leistungen im Durchschnitt führen würde.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert die schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Riechel möchte zu 12_FBOB.003 „Reduzierung des Ansatzes für Veranstaltungen“ wissen, welche Veranstaltungen wegfallen und von welchem Sockelbetrag reduziert werden soll.

 

Herr Gerbersmann erinnert daran, dass hierzu eine ergänzende Antwort der Verwaltung vorliegt, in der allerdings nur die wegfallenden Maßnahmen und keine betragliche Bezifferung enthalten ist.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert die Beantwortung bis zur Ratssitzung am 21.06.2012 zu.

 

Es schließt sich eine kontroverse Diskussion der Herren Strüwer, Krippner, Dr. Preuß, Hentschel, Dücker, Feste und Dr. Bücker über die Qualität und Belastbarkeit der von den Fraktionen eingebrachten weiteren Einsparvorschläge an.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm stellt anhand der Redebeiträge fest, dass bis zur Ratssitzung am 21.06.2012 noch viel Arbeit zu leisten ist und bittet alle Beteiligten, in den nächsten Tagen nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt entsprechend der beigefügten Maßnahmen den Haushaltssanierungsplan 2012/2013:

 

 

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_14.001

Reduzierung der Beratung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Der Gesamtabschluss 2012 im Jahr 2013 soll bereits weitgehend selbständig durch Mitarbeiter von 14 geprüft werden. Nur bei auftretenden Fragen soll eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzugezogen werden. Hierfür werden für die Jahre 2013 bis 2015 nur noch Mittel in Höhe von 10.000 € benötigt. Ab dem Jahr 2016 und eventuell für die Folgejahre wird nur noch ein Betrag von jeweils 5.000 € erforderlich sein.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_20.001
Altmaßnahme

Einführung einer Gewässerausbau- und -unterhaltungsgebühr

Die Einführung einer Gewässerausbau- und -unterhaltungsgebühr ist bereits mit dem HSK 2011 beschlossen worden. Eine Berücksichtigung im Haushalt erfolgte bisher nicht.
Die Verwaltung überprüft, ob die Maßnahmen ab 2014 realisiert werden können.

Mit Mehrheit beschlossen (13:3:0)

12_20.002

Vergnügungsteuer - Besteuerung für Wettbüros

Bei einer Besteuerung der Wettbüros wird ab 2014 mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 120 Tsd. € pro Jahr gerechnet. Für die rechtliche Vorbereitung und Einführung dieser Steuer (und der Übernachtungssteuer) ist zunächst ein zeitlich befristeter zusätzlicher Personaleinsatz (für 2013 und 2014) in Höhe von insgesamt 0,5 Stellen erforderlich.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_20.003

Reduzierung der bestehenden Straßenreinigungs-intervalle

Bei einer Verringerung der Straßenreinigungsintervalle ergeben sich aufgrund des 25 %igen Eigenanteils der Stadt hier entsprechende Effekte.
Bei einer Aufwandssumme von 4,8 Mio. € (siehe Gebührenbedarfsberechnung 2012) beträgt der 25%ige städtische Anteil 1,2 Mio. €. Bei einer Realisierung ist bei einer vorsichtigen Schätzung von einem Einsparvolumen von 390.000 € auszugehen.

Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_20.004

Einführung einer Übernachtungssteuer

Es wird vorgeschlagen, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Bei ca. 250 Tsd. Übernachtungen, einem durchschnittlichen Übernachtungspreis von 60 € sowie einem 5%igen Steuersatz ergeben sich Mehreinnahmen von 750 Tsd. €. Für 2014 ist zunächst die Besteuerung von privaten Übernachtungen vorgesehen (=250 Tsd. €), bevor ab 2015 auch die gewerblichen Übernachtungen besteuert werden. Für die rechtliche Vorbereitung und Einführung dieser Steuer (und der Steuer auf Wettveranstaltungen) ist zunächst ein zeitlich befristeter zusätzlicher Personaleinsatz (für 2013 und 2014) in Höhe von insgesamt 0,5 Stellen erforderlich. Durchschnittlich beträgt die Mehrbelastung 3 €/Übernachtung. Auszunehmen sind gemeinnützige Einrichtungen, z.B. esw, Jungendherbergen usw.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_20.005

Vergnügungssteuer -
Einführung einer Steuer für sexuelle Dienste

In mehreren Städten in der Nachbarschaft Hagens (Köln, Dortmund, Oberhausen, Gelsenkirchen, Iserlohn, Menden) gibt es eine Steuer für sexuelle Dienste. Ein Vergleich der örtlichen Gegebenheiten lässt erwarten, dass die Einführung dieser Steuer in Hagen den Betrag von 30.000 € im Jahr an Einnahmen (Unterart der Vergnügungssteuer) ergeben wird.

Mit Mehrheit beschlossen (13:3:0)

12_23.001
Altmaßnahme

Schließung der öffentl. WC-Anlage Vollbrinkstr.

Zur Altmaßnahme 12_23.001 wird beschlossen, dass die öffentliche WC-Anlage Vollbrinkstraße vorbehaltlich der Entwicklung und Umsetzung eines Alternativkonzeptes ("freundliche Toilette") geschlossen wird.

Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)

12_25.001

Weitere Sachkosten-reduzierung Innere Verwaltung

Im Bereich der Geschäftsaufwendungen für die Verwaltung sollen durch sparsame Bewirtschaftung, Erarbeitung von Budgetvorgaben und Umorganisation  320.000 Euro eingespart werden.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

 

 

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_32.001

Schließung dezentrale Bürgerämter

Wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung der vorgesehenen Personalkosteneinsparungen. Schließung der Bürgerämter Vorhalle und Eilpe mit der Folge einer Reduzierung von angemieteten Flächen und Reduzierung von Personaleinsatz (siehe Bericht GPA).Kosteneinsparung durch Abmietung des Gebäudes Eilperstr. 72

Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)

12_32.002

Gebührenerhöhung Städtisches Gewerberegister

- Erhöhung der Auskunftsgebühr von 20 € auf 40 €, ergibt bei gleicher Anzahl an Anträgen eine Mehreinnahme von 9.000 €.
- Einführung einer Gebühr von 10,00 € für die Abmeldebestätigung, aufgrund des betriebenen Verwaltungsaufwands. Mehreinnahmen in Höhe von 14.500 €.
- Für Darlehens- und Investmentvermittler bzw. -makler und die Anlageberater darf weiterhin nach §34c GewO der wirtschaftliche Vorteil berücksichtigt werden, so dass diese Gebühren entsprechend angeglichen werden sollten und zu einer Mehreinnahme in Höhe von 15.000 € führen.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_32.003

Gebührenerhöhung Straßenverkehrs-behörde

- Ausnahmegenehmigung im Straßenverkehr (z.B. Halten im Halteverbot) - Eine telefonische Ausnahmegenehmigungen erfolgt nur noch gegen Gebühr. Die zu erwartenden Mehreinnahmen von 15.000 € wurden anhand der bisher erteilten telefonischen Ausnahmen errechnet.
- Schwertransporte - Der entstehende Arbeitsaufwand bei Änderungsanträgen rechtfertigt die Erhebung einer speziellen Gebühr - Mehreinnahmen von 30.000 €.
- Gebühren der Zulassungsbehörde - In der Vergangenheit wurde bei Verlust des Fahrzeugscheines eine sog. Verlusterklärung gegen eine Gebühr von 10,-- aufgenommen. Durch die Anforderung einer Eidesstattlichen Erklärung besteht die Möglichkeit, Gebühren in Höhe von 30,70 € zu erheben  - Mehreinnahmen von 19.000 €.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

 

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_37.001

Kostendeckende Kal-kulation der Rettungs-dienstgebühren

Nach der Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplans erfolgt eine kostendeckende Neuberechnung der Rettungsdienstgebühren.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_41.001

Zuschusskürzung der Förderung der freien Kulturszene

Nach Feststellung der GPA sind die Aufwendungen im Kulturbereich unverhältnismäßig hoch. Der Zuschuss an die freien Kulturzentren soll daher um 25 % durch Zuschussstreichung an mindestens ein Kulturzentrum gekürzt werden. Alternativ kann die Summe auch durch eine gleichmäßige Zuschusskürzung bei allen freien Kulturzentren um 25 % realisiert werden.

Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)

12_46.001

Vorschlag GPA: Zuschussreduzierung Theater

Die GPA hat in ihrem interkommunalen Vergleich der Haushaltsdaten festgestellt, dass die Stadt Hagen in der Gruppe der vergleichbaren 8 Städte mit Abstand die höchsten Aufwendungen für das Theater zu verzeichnen hat. Lediglich die Stadt Krefeld, die ihr Theater in Kooperation mit Mönchengladbach betreibt, erreicht eine ähnliche Größenordnung. Allerdings ist auch in Krefeld der Zuschuss je Einwohner um 18,54 € oder 1,1 Mio. Euro niedriger. Die GPA sieht daher einen "erheblichen und offenkundigen Handlungs-bedarf" beim Theater. Die Verwaltung schlägt daher vor, Synergien durch den Betriebsformwechsel in einer Größenordnung von 500.000 Euro zu nutzen. In dieser Höhe würde das Theater eine Budgetvorgabe bekommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass nicht jede eigenständige Erledigung von Aufgaben im Theater selbst zu Ersparnissen im Verhältnis zur Gesamtstadt führt. Weiterhin soll das Theater die Budgetvorgabe bekommen, die bisher für die Jahre 2014, 2015 und 2016 eingeplante Tarifsteigerung mit einem Volumen von rd. 350.000 Euro gesamt durch eigene Anstrengungen zu kompensieren.

Beschlussfassung: Rat 21.06.2012

 

 

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_47.001

Sachkostenredu-zierung Historisches Centrum Hagen

Auf Vorschlag des Fachamtes können Sachkosten im Bereich der Museumsveranstaltungen konsolidiert werden.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_47.002

Standortverlagerung Historisches Centrum Hagen

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Verlagerung der Dauerausstellung des Historischen Centrums in ein städtische Gebäude, welches ggf. auch das Archiv zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen kann, zu.

Mit Mehrheit beschlossen (13:1:2)

12_48.001
Altmaßnahme

Sachkostenredu-zierung Lernmittel 10%

Im Bereich der Lernmittelfreiheit an Schulen werden Mittel bereitgestellt. Es besteht die Möglichkeit durch eine äußerst sparsame Bewirtschaftung (längere Nutzung der Bücher) eine Reduzierung dieser Mittel um ca. 10% zu erreichen. Der Rat hatte den ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung von 20% auf 10% reduziert.

Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)

12_48.002
Altmaßnahme

Parkgebühren für Kfz von Lehrkräften auf Schulhöfen einführen

Bewirtschaftung der Parkplätze im Innenstadtbereich.

Mit Mehrheit beschlossen (14:1:1)

12_53.001

Gebührenerhöhung Medizinalaufsicht, amtsärztliche Gutachten und Infektionsschutz

Durch Erhöhung der Gebühren in den unterschiedlichen Bereichen können Einnahmeerhöhungen in der genannten Größenordnung erzielt werden.

Beschlussfassung: Rat 21.06.2012

12_53.002
Altmaßnahme

Zuschussgewährung Schwangerschafts-konfliktberatung

Aufgrund der sehr schwierigen finanziellen Lage der Stadt Hagen muss der Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatung der AWO und die Beratungsstellen der Evangelischen Kirche für die sicherlich sehr sinnvolle Aufgabe ab 2016  eingestellt werden. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Landes, ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen für die Beratung sicher zu stellen. Es handelt sich nicht um eine Pflichtaufgabe der Stadt, sondern des Landes.

Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)

12_55.001

Mehreinnahmen Unterhaltsvorschuss-leistungen

Mehreinnahmen durch verstärkte Heranziehung von Unterhaltspflichtigen (Nettosumme ohne Personalkosten)

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_55.002
Altmaßnahme

Zuschusskürzung Seniorenbegegnungsstätten

Insgesamt gibt es in Hagen 31 Seniorenbegegnungsstätten. Die Stadt fördert 5 hauptamtlich geführte Begegnungsstätten mit 42.000 € und 3 weitere hauptamtlich geführte Begegnungsstätten mit 38.000 € (insgesamt 324.000 €). Da es sich um einen in seiner Höhe nicht pflichtigen Zuschuss handelt, wird aus Gründen der Haushaltskonsolidierung eine Kürzung um 20% vorgeschlagen.

Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)

12_55.003
Altmaßnahme

Verträge 55/0

DW, Caritas, AWO und DRK erhalten für ihre Tätigkeiten für die Stadt Hagen neben speziellen Entgelten einen Pauschalzuschuss als allgemeine Zahlung. Für den Pauschalzuschuss waren in den Ansatz des Jahres 2008 noch 22.000 € pro Verband, insgesamt demnach 110.000 € eingerechnet. Seit 2009 beträgt dieser Zuschuss nur noch 15.000 €, so dass 35.000 € bereits realisiert sind.
Alle konkreten Dienstleistungen der Verbände werden gesondert bezuschusst.

Mit Mehrheit abgelehnt (7:8:1)

 

 

12_55.005

Abmietung Asylbewerberheim Voerder Straße bis 2016

Die aktuelle und die zukünftig zu erwartende Auslastung der Übergangsheime für Flüchtlinge und Aussiedler, lässt den Verzicht der Unterkunft in der Voerder Str. 33 grundsätzlich zu. Als Folge müssten die dort Lebenden in andere Unterkünfte integriert werden. Bei der erhöhten Belegungsdichte ist verstärkt mit sozialdeviantem Verhalten zu rechnen. Als Folge dessen müsste deshalb, analog zu der bestehenden Betreuungsdichte in der Voerder Str. 33, eine umfassendere Ausstattung mit Objektbetreuern in den aufnehmenden Übergangsheimen einhergehen.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_FBOB.001
Altmaßnahme

Einstellung Zuschuss für Beratungsstelle Opfer von Menschenhandel

Kein Zuschuss an das DW für die Opfer von Menschenhandel

Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_FBOB.002

Reduzierung des Aufwands um 5%

Reduzierung der Aufwendungen für Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen um 5% (siehe Anlage).

Beschlussfassung: Rat 21.06.2012

12_FBOB.003

Reduzierung des Ansatzes für Veranstaltungen

Konzentration auf Weihnachtsmarktprogramm und gelegentliche Veranstaltungen

Beschlussfassung: Rat 21.06.2012

 

12_FBOB.004

Vorschlag GPA: Zuschussreduzierung HVG / Bäder

Im HSK 2011 ist bereits eine Zuschussreduzierung an die HVG in Höhe von 3,52 Mio. € beschlossen worden. Durch Hebung von internen Vorteilen innerhalb der HVG konnte bereits ein zusätzlicher Effekt von 500.000 Euro durch die Geschäftsführung realisiert werden. Um diesen Betrag kann der Zuschuss der HVG bereits 2012 zusätzlich abgesenkt werden.
Die GPA stellt in Ihrem Bericht dar, dass die Zuschuss-Situation für das Lennebad und die Freibäder im interkommunalen Vergleich teilweise um das Doppelte oder sogar dreifache über dem Mittelwert liegt. Die GPA schlägt daher vor, das Lennebad und die beiden Freibäder zu schließen bzw. alternativ das Lennebad zu schließen und die Kosten der Freibäder durch bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu senken. Nach Auskunft der HVG ließe sich durch Schließung des Lennebades und die bedarfsgerechte Öffnung der Freibäder ein Betrag von 500.000 € einsparen. Die Verwaltung schlägt daher vor, neben den bereits gehobenen Synergien das Lennebad zu schließen und die Freibäder nur noch bedarfsgerecht zu öffnen. Der Gesamteffekt beträgt 1 Mio. €.

Bäderschließungen:  Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)
Synergien: Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

 

 

 

 

 

 

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_FBOB.005

Erhöhung Ausschüttung ENERVIE ab 2016

Ursprünglich hatte der Rat der Stadt Hagen eine Erhöhung der Ausschüttung der ENERVIE von 6,5 Mio. € beschlossen. Dies ist nach den derzeitigen Planungen der ENERVIE nicht zu erreichen. Daher wurde der Konsolidierungsbetrag im Entwurf des HSP 2012/2013 zunächst auf 1,25 Mio. € abgesenkt. Durch den verlängerten Planungszeitraum bis 2016 sollte aber eine Verbesserung der Ausschüttungen um eine weitere Millionen Euro im Jahr 2016 als Vorgabe an die ENERVIE vor dem Hintergrund der gegenüber dem Ratsbeschluss bereits abgesenkten Erwartungen realistisch sein.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

 

12_GWH.001
Altmaßnahme

Reduzierung der Bauunterhaltung

Eine Analyse der vorläufigen Ist-Ergebnisse der Haushaltsjahre 2008 bis 2011 ergibt eine durchschnittliche Instandhaltungsquote von 3,0 % bezogen auf den von der GWH in der Vorlage 134/2012 angenommenen Wiederbeschaffungs-zeitwert der Gebäude. Die GWH bezieht sich dabei auf eine Empfehlung der KGST, wonach durchschnittlich 1,2% für den laufenden Gebäudeunterhalt jährlich aufgewendet werden sollten. Die Zahlen zeigen, dass aus laufenden Bauunterhaltungsmitteln, Pauschal-mitteln, Rückstellungen und KP II-Mitteln in den letzten Jahren außerordentliche Beträge für die Bauunterhaltung aufgewendet wurden. Es ist daher vertretbar, für die nächsten Jahre diese Mittel abzusenken. Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2021 wird mit 1,56 % der KGST-Wert dann immer noch deutlich überschritten. Die Verwaltung erneuert daher ihren Vorschlag zum HSK 2011, der auf den Empfehlungen der Zukunftskommission beruhte. Mit Erreichen des erforderlichen Konsolidierungszieles im Jahr 2021 ergibt sich dann Spielraum, um die Aufwendungen wieder zu erhöhen (siehe Anlage).

Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)

 

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_GWH.002

Ausweitung Modellversuch Reinigungsintervalle

Durch Reduzierung der Reinigungsintervalle von 2,5 auf 2,0 je Woche in den Schulgebäuden lässt sich nach Empfehlung der GPA ein Effekt von 550.000 Euro erreichen (s. Bericht GPA). Ein entsprechender Modellversuch an einer Schule ist erfolgreich. Allerdings lässt sich dieser Modellversuch nach Auffassung der Verwaltung zwar auf viele, nicht jedoch auf alle Schulen übertragen. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Konsolidierungseffekt auf 350.000 Euro zu reduzieren, um entsprechenden Spielraum in der Ausgestaltung zu haben.

Mit Mehrheit abgelehnt (7:9:0)

12_GWH.003

Abmietung Martin-Luther-Str. 12,

Umsetzung der Ergebnisse des strategischen Flächenmanagements (weitere Konzentration der Verwaltung auf die Rathäuser I und II durch Reduzierung von Flächenstandards und Optimierung der Unterbringung der Verwaltungseinheiten)

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

 

12_GWH.004

Abmietung Langenkampstr. 14 und 33

Umsetzung der Ergebnisse des strategischen Flächenmanagements (weitere Konzentration der Verwaltung auf die Rathäuser I und II durch Reduzierung von Flächenstandards und Optimierung der Unterbringung der Verwaltungseinheiten)

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_HABIT.001

Vorschlag GPA: HABIT

Die GPA empfiehlt, eine kritische Überprüfung der eingesetzten Programme und deren Lizenzanzahl im Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit. Vorteilhaft wäre auch zur Vermeidung von Schnittstellenproblematiken und -kosten der Einsatz eines einheitlichen Finanzbuchhaltungsprogramms in der gesamten Verwaltung und deren Töchtern.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_SZS.001

Vorschlag GPA: Einführung einer Sportstättennutzungsgebühr

Die GPA empfiehlt eine Sportstättennutzungsgebühr wie sie in vielen Städten NRWs bereits üblich ist. Wegen möglicher umsatzsteuerlicher Risiken wird an dieser Stelle nur der Nettobetrag (316.000 €; Bruttobetrag 376.000 €) dargestellt. Siehe Bericht GPA

Mit Mehrheit abgelehnt (1:15:0)

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_VB5.004

Konzessionsvertrag Städtemedien neu ausschreiben

Der bisherige Konzessionsvertrag für die Werbeanlagen auf öffentlichen Flächen läuft bis zum 31.12.2014. Die Kündigung muss spätestens ein Jahr vorher erfolgen. Bisher erzielt die Stadt Hagen hier Einnahmen von rund 200.000 € pro Jahr. Durch eine Neuausschreibung des Vertrages ist mit einer erheblichen Verbesserung zu rechnen. So hat Ende 2011 die ähnlich große Stadt Lübeck bei einer Neuausschreibung eine Verbesserung um rd. 800.000 € pro Jahr erzielt. Die Stadt Lübeck hatte vormals den gleichen Vertragspartner wie die Stadt Hagen und erzielte etwa 300.000 € Erlöse pro Jahr. Im Verhältnis zu den bisherigen Einnahmen könnte sich daher am Beispiel der Stadt Lübeck eine Verbesserung von rd. 500.000 € durch eine Neuausschreibung ergeben.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_WBH.001

Budgetvorgabe WBH

Die GPA hat festgestellt, dass im Bereich der Verkehrsflächen und -anlagen von der Stadt Hagen ein deutlich über dem Mittelwert liegender Betrag aufgewendet wird und empfiehlt dringend eine detaillierte Untersuchung der Ursachen. Dies sollte in der weiteren Umsetzung des HSP gemeinsam mit der GPA geprüft werden. In einem ersten Schritt wurde mit der WBH eine Reduzierung des Zuschusses in diesem Bereich um 300.000 € vereinbart.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmen-Nr.
 

Bezeichnung

Beschluss

12_20.006

Anhebung der Grundsteuer um 15 Punkte von 530 auf 545%

Nach dem Stärkungspaktgesetz ist die Stadt Hagen verpflichtet, den Haushalt bis 2016 bzw. 2021 auszugleichen. Trotz der gemeinsam mit der GPA ermittelten Maßnahmen ist eine weitere Grundsteuererhöhung unumgänglich, um die verbleibende Lücke zu schließen. Derzeit beträgt der Hebesatz 530%. Mehrere Städte in NRW haben in zwischen einen Hebesatz von 570 - 590% festgesetzt (z.B. Essen, Solingen, Oberhausen, Düren und Bottrop). Weitere Städte planen eine solche Anhebung im Zusammenhang mit dem Stärkungspaktgesetz. Den höchsten Hebesatz in NRW hat derzeit die Stadt Selm mit 825 Punkten. Eine Erhöhung um jeweils 10 Punkte führt zu einer Einnahmeverbesserung von rd. 700.000 Euro.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_45.001

Eintrittsgelder Kunstquartier

Die Erwartungshaltung bei den Einnahmen der Eintrittsgelder hat sich erhöht.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

12_55.004

Budgetvorgabe Jobcenter

Aufgrund der stetig sinkenden Zahl der SGB II Bezieher und der Prognosen führender Wirtschaftsinstitute für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit, wurden die Budgetvorgaben für die Kosten der Unterkunft angepasst.

Mit Mehrheit beschlossen (13:2:1)

12_55.006

Umsetzung des Urteils des VerfGH zu den finanziellen Folgen der Umsetzung des KiföG ; Belastungsausgleich U3

Das Land hat einen ersten Vorschlag zur Umsetzung des Urteils des VerfGH vorgelegt. Das Auszahlungs- und Verteilungsverfahren der Ausgleichssumme erfolgt durch einen prozentualen Aufschlag (nach derzeitigem Stand ca. 15,3 %) auf den nach KiBiz bestehenden Landesanteil an allen angemeldeten U3-Pauschalen.

Mit Mehrheit beschlossen (15:1:0)

Gesamtbetrag der beschlossenen Maßnahmen:                           10.960.750 Euro

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

Siehe Einzelabstimmungen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=158591&selfaction=print