24.05.2012 - 5.1 Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

1.     Der Der Jahresüberschuss der Sparkasse Hagen in Höhe von 6.000.645,26 € wird nach § 25 Abs.2 und 3 Sparkassengesetz an die Stadt Hagen zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.

 

 

2.     Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Vorstand) wird Entlastung nach § 8 Abs.2 lit. f) Sparkassengesetz erteilt.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt zum 25.05.2012.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=157169&selfaction=print