15.05.2012 - 5.1 von Hagen Aktiv: Warte-/Abrufparkplatz in Delstern

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Heimhard gibt erneut zu bedenken, dass für die Lastkraftwagen nach Abbiegen in die Delsterner Straße keine Wendemöglichkeit gegeben sei. Hierfür fehle nach wie vor ein entsprechender Lösungsvorschlag.

 

Bisher, so Frau Zimmer, wurde die Warte- und Abrufaktivität noch nicht in Anspruch genommen. Der sich im Eigentum der Stadt befindliche vorhandene Schotterparkplatz, auf dem die Lastkraftwagen auch wenden können, werde sicher nicht ausreichen. Ferner gelange man von dort auch nicht zu dem ausgeschilderten Bereich. So suche man nach wie vor nach einer entsprechend geeigneten Lösung, was sich insgesamt als schwierig gestalte, da man auch nicht wisse, welcher Einsatz zu erwarten sei. Auf Nachfrage teilt Frau Zimmer weiterhin mit, dass die Beschilderung aufgrund der Planung bereits aufgestellt worden sei. Wenn der Beginn sich noch weiterhin verzögere, so müsse man möglicherweise die Beschilderung entsprechend optimieren.

 

Herr Aßmuth bedankt sich im Namen der freien Wählergemeinschaft Hagen Aktiv für die Beantwortung der Fragen. Darüber hinaus möchte er wissen, wer für mögliche Schäden, verursacht von den Lastkraftwagen, während dieser Phase aufkomme.

 

Frau Zimmer teilt dazu mit, dass dort ein Parken des Schwerlastverkehres auch deshalb zulässig ist, weil die Straße entsprechend ausgebaut sei.

 

Insbesondere, so Herr Kirchhoff, sei die Aktion auch nur zeitlich begrenzt.

 

Herr Heimhard ist überrascht, dass der Schotterparkplatz im Eigentum der Stadt sein soll. Aufgrund eigener Beobachtungen werde dieser Platz als Kipphalde von der Bundesbahn genutzt und gehöre dieser seiner Erinnerung nach auch.

 

Laut Katasterauszug, so Frau Zimmer, handelt es sich um eine städtische Fläche. 

 

Herr Schulz möchte wissen, ob die Schilder entsprechend zeitnah entfernt werden, wenn man feststelle, dass die dafür eigens eingerichtete Parkfläche tatsächlich nicht gebraucht werde. Oder verbleibe die Regelung solange, bis der Bau fertig gestellt sei?

 

Bis zur Beendigung der regen Bautätigkeit werden diese Aufstellflächen nötig sein, so Herr Kirchhoff. So werde er über die vertragliche Regelung in der kommenden Sitzung entsprechend berichten können.

 

Darüber hinaus ergibt sich kein weiterer Erörterungsbedarf.

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Abstimmungsergebnis:

X

Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=157152&selfaction=print