09.05.2012 - 7.5 Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ohne weitere Diskussion ergeht nachstehender Beschluss.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Vergnügungsstättenkonzept als übergeordnetes städtebauliches Konzept im Sinne des  §1 Abs.6 Nr. 11 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Empfehlungen des Konzeptes durch entsprechende Änderungen, bzw. Aufstellung von Bebauungsplänen umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage