07.04.2005 - 9 Empfehlungsbeschlüsse der Bezirksvertretungenhi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- AdR Amt des Rates
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen fragt, ob die
damals vertretene Auffassung des Rechtsamtes noch gelte und ob der Rat hier
einen rechtswidrigen Beschluss fasse.
Herr Demnitz teilt mit,
dass nach der letzten Mitteilung des Rechtsamtes zu den hier vorliegenden
Regelungsinhalten, die von den Bezirksvertretungen beschlossen wurden, noch
keine höchstrichterlichen Entscheidungen vorliegen.
Falls der Rat
heute den Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretungen folgt, habe er daher
keine Veranlassung, von sich aus diesen Beschluss des Rates zu beanstanden.
Herr
Sondermeyer verweist darauf, dass der Antrag zu Recht in der
Bezirksvertretung Hohenlimburg abgelehnt worden sei. Hier solle Recht
geschaffen werden, welches verschiedene Personengruppen ungleich behandele. Die
PDS werde diesem Antrag keinesfalls zustimmen.
Herr Flebus möchte
wissen, ob die Stadt Hagen genügend Personal habe, um diese Gebietsordnung
durchzusetzen.
Herr Demnitz entgegnet,
dass dies aktuell nicht der Fall sei, man jedoch an Lösungen arbeite.
Herr Hammer widerspricht
Herrn Sondermeyer und fragt, wer in dieser Stadt die ganz normalen Menschen
schützt.
Herr Wölm schließt sich
dem Beitrag von Herrn Hammer an und bittet den Rat, die Gebietsordnung so zu
beschließen.
Sitzungspause von 17.20 bis 17.35 Uhr.
Beschluss:
Die Gebietsordnung wird in folgenden
Punkten geändert:
Der § 7 Abs. 1 wird um den Buchstaben
j) ergänzt:
j) "in Anlagen alkoholhaltige
Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen und außerhalb genehmigter
Veranstaltungen zu verzehren."
Der § 7 Abs. 2 erhält einen 2. Satz
mit folgendem Text:
"Ebenfalls untersagt sind ständig
wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßige
Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigungen von Passanten bei
übermäßigem Alkoholgenuss und aggressives Betteln."
Im § 7 Abs. 5 wird das Wort
"alkoholischer" durch das Wort "alkoholhaltige" ersetzt.
Im § 8 Abs. 1 ist folgender neuer Satz
3 aufzunehmen:
"In Anlagen sind Hunde an der
Leine zu führen und vom Betreten der Rasen- und Sportflächen sowie der
Blumenschmuckflächen abzuhalten. In dem dann folgenden Satz sind die Worte
"In den Anlagen" durch die Worte "Auf Wander- und
Promenadenwegen" zu ersetzen."
Der § 22 erhält folgenden neuen Absatz
3:
"Platzverweis – Wer
Vorschriften dieser Verordnung oder einer aufgrund dieser Verordnung erlassenen
Anordnung zuwider handelt oder wer in Anlagen Handlungen begeht, die mit Strafe
oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen vom
Platz verwiesen werden. Außerdem kann ihm das Betreten der Anlagen für einen
bestimmten Zeitraum untersagt werden."
Weiter wird
die Verwaltung beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit
Außendienstkräfte aus allen Bereichen der Verwaltung für diese Aufgabe mit
eingesetzt werden können.
