07.04.2005 - 9 Empfehlungsbeschlüsse der Bezirksvertretungenhi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen fragt, ob die damals vertretene Auffassung des Rechtsamtes noch gelte und ob der Rat hier einen rechtswidrigen Beschluss fasse.

 

Herr Demnitz teilt mit, dass nach der letzten Mitteilung des Rechtsamtes zu den hier vorliegenden Regelungsinhalten, die von den Bezirksvertretungen beschlossen wurden, noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen vorliegen.

Falls der Rat heute den Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretungen folgt, habe er daher keine Veranlassung, von sich aus diesen Beschluss des Rates zu beanstanden.

 

Herr Sondermeyer verweist darauf, dass der Antrag zu Recht in der Bezirksvertretung Hohenlimburg abgelehnt worden sei. Hier solle Recht geschaffen werden, welches verschiedene Personengruppen ungleich behandele. Die PDS werde diesem Antrag keinesfalls zustimmen.

 

Herr Flebus möchte wissen, ob die Stadt Hagen genügend Personal habe, um diese Gebietsordnung durchzusetzen.

 

Herr Demnitz entgegnet, dass dies aktuell nicht der Fall sei, man jedoch an Lösungen arbeite.

 

Herr Hammer widerspricht Herrn Sondermeyer und fragt, wer in dieser Stadt die ganz normalen Menschen schützt.

 

Herr Wölm schließt sich dem Beitrag von Herrn Hammer an und bittet den Rat, die Gebietsordnung so zu beschließen.

 

 

Sitzungspause von 17.20 bis 17.35 Uhr.

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Beschluss:

Die Gebietsordnung wird in folgenden Punkten geändert:

 

Der § 7 Abs. 1 wird um den Buchstaben j) ergänzt:

j) "in Anlagen alkoholhaltige Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen und außerhalb genehmigter Veranstaltungen zu verzehren."

 

Der § 7 Abs. 2 erhält einen 2. Satz mit folgendem Text:

"Ebenfalls untersagt sind ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßige Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigungen von Passanten bei übermäßigem Alkoholgenuss und aggressives Betteln."

 

Im § 7 Abs. 5 wird das Wort "alkoholischer" durch das Wort "alkoholhaltige" ersetzt.

 

Im § 8 Abs. 1 ist folgender neuer Satz 3 aufzunehmen:

"In Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen und vom Betreten der Rasen- und Sportflächen sowie der Blumenschmuckflächen abzuhalten. In dem dann folgenden Satz sind die Worte "In den Anlagen" durch die Worte "Auf Wander- und Promenadenwegen" zu ersetzen."

 

Der § 22 erhält folgenden neuen Absatz 3:

"Platzverweis – Wer Vorschriften dieser Verordnung oder einer aufgrund dieser Verordnung erlassenen Anordnung zuwider handelt oder wer in Anlagen Handlungen begeht, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen vom Platz verwiesen werden. Außerdem kann ihm das Betreten der Anlagen für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden."

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit Außendienstkräfte aus allen Bereichen der Verwaltung für diese Aufgabe mit eingesetzt werden können.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen