26.04.2012 - 5.8 a) Bebauungsplanverfahren Nr. 12/01 (539) - Gew...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig beantragt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die getrennte Abstimmung der Punkte a) und b), da der Punkt b) kritisch gesehen werde und daher hierzu kein Einverständnis besteht.

 

Herr Klinkert führt für die Fraktion Hagen Aktiv aus, dass diese die Auffassung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen begrüßt und ebenfalls für eine getrennte Abstimmung plädiert. Er weist auf das aktuelle Schreiben der Ministerpräsidentin zur zukünftigen Landesbauplanung hin. Dort ist unter anderem als Ziel die Abkehr von weiterem Flächenverbrauch definiert. Dieses Ziel verfolgt die Fraktion Hagen Aktiv ebenfalls und wird daher den Beschluss dahingehend ablehnen.

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Beschluss:

 

zu a)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/01 (539) – Gewerbegebiet  Hammacher – sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 29.11.2001.

 

Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):

 

Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 2.

Die Abgrenzung verläuft

-          im Norden entlang des Lennefährenweges, parallel zum Gut Herbeck und weiter in östlicher Richtung bis zu den Bahngleisen, parallel zu den Dolomitwerken

-          im Osten parallel zu den Bahngleisen

-          im Süden entlang der BAB A 46 und

-          im Westen an der Hammacherstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

Zu b)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/12 (639) - Gewerbegebiet Hammacher - gemäß § 2 Abs. 1  BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg in Flur 2.

 

Die Abgrenzung verläuft:

-          im Norden entlang des Lennefährenwegs,

-          im Osten entlang der Wegeparzelle, die vom Lennefährenweg abzweigt und entlang der Bahntrasse in Richtung Autobahn verläuft

-          im Süden entlang der BAB A 46 und

-          im Westen entlang der ausgebauten Hammacherstraße.

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Herbeck, Flur 2 die Flurstücke 704, 724, 468, 469, 471 und 473. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Im 2. Quartal 2012 wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

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19.10.2012: Verhandlungen zum Grundstückskauf sind gescheitert, Weiterführung des Verfahrens ist derzeit offen

06.05.2013

Gutachten sind in Bearbeitung

 

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Anlagen zur Vorlage