18.04.2012 - 8 Bemessung der Wohnungsgrößen bei den Kosten der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Priester-Büdenbender informiert darüber, dass dieser Antrag bereits im Beschwerdeausschuss behandelt worden sei und zitiert den dort gefassten Beschluss.

 

Frau Sauerwein erläutert die Gründe, warum ihre Fraktion den Antrag für die Beratung im Sozialausschuss vorgeschlagen habe. Sie halte den Beschluss des Beschwerdeausschusses zu warten, bis im Revisionsverfahren zum Urteil des Landessozialgerichtes NRW eine Entscheidung getroffen würde und diese rechtskräftig sei, für sehr problematisch. Ein solches Verfahren dauere erfahrungsgemäß sehr lange.

 

Herr Hentschel erklärt, dass er sich diesem Antrag inhaltlich voll anschließe.

Er halte den Beschluss des Beschwerdeausschusses für absolut falsch. Er weist auf die Verjährungsfristen bezüglich der Nachzahlungen hin.

 

Herr Reinhardt berichtet, dass er auch Mitglied des Beschwerdeausschusses sei. Man habe sich sehr wohl Gedanken gemacht. Er erläutert die Hintergründe des Sachverhaltes. Es bestünden nun unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Vorschriften bei der Bemessung der Wohnungsgröße für Alleinstehende Anwendung fänden. Die Entscheidung des Landessozialgerichtes sei eine unter vielen. Der Antragsteller habe die Möglichkeit, im Einzelfall Widerspruch oder ggf. Klage einzureichen.

 

Frau Helling weist darauf hin, dass nach dem Sozialgesetzbuch angemessener Wohnraum zu gewähren sei. Eine Einzelfallprüfung könne und solle daher stattfinden. Diese Feststellung müsse die Verwaltung treffen. Sie schlage vor, das Verfahren abzuwarten oder den Antrag abzulehnen.

 

Herr Hentschel gibt zu bedenken, dass der Antrag noch weitergehe. Es gehe auch um die Erstattung, die ohne Antrag erfolgen solle.

 

Frau Sauerwein schildert, dass die Größe von 50 qm der anerkannten Wohnraumberechnung für Wohnraumberechtigte entstamme. Es gehe darum, dass die Miete angemessen sein müsse. Der Spielraum für Hartz IV-Empfänger müsse erhöht werden. Die Möglichkeiten der Auswahl müssten größer werden.

 

Herr Beuth erklärt, dass es nicht um Einzelfallprüfungen gehe. Es gebe Vorgaben. Die Stadt habe offensichtlich bei ihren Entscheidungen Ermessen, das genutzt werden könnte.

 

Herr Steuber macht deutlich, dass die Stadt gegenüber dem Jobcenter und sich selbst eine Aufgabenstellung habe. Der unbestimmte Rechtsbegriff „angemessener Wohnraum“ müsse festgelegt und interpretiert werden. Einher gehe sei vielen Jahren eine regelmäßige Marktbeobachtung mit anschließender Analyse. Beim Jobcenter seien zurzeit 20 Klagen und 11 unerledigte Widersprüche anhängig. Man müsse feststellen, dass das Begehren der Menschen nicht so umfangreich sei, diese Rechtsfrage im Einzelfall klären zu wollen. Man entscheide grundsätzlich mit den angeführten Maßstäben, aber es gebe auch Einzelfallentscheidungen. Er rate dazu, die höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichtes abzuwarten.

 

Frau Sauerwein möchte wissen, ob abzusehen sei, wann das Bundessozialgericht entscheiden werde.

 

Herr Fiedler erklärt, dass er diese Frage nicht beantworten könne. Er kontrolliere jeden Monat, ob diese Entscheidung terminiert sei. Bis jetzt stehe diese Entscheidung noch nicht auf dem Plan des zuständigen Senats.

 

Herr Hentschel bittet um Auskunft darüber, für wie viele Fälle in Hagen das zuträfe, dass diese mehr als 45 qm Wohnraum hätten und den Unterschiedsbetrag der Miete selbst bezahlen müssten, für wie viele Fälle das beim Wohngeld zutreffe  und wie hoch die Kosten für die Heizung in diesem Fall dann wären.

 

Frau Priester-Büdenbender sagt zu, dass diese Anfrage schriftlich beantwortet wird.

 

Sie verweist auf den vorliegenden Antrag von Frau Helling, das Revisionsverfahren abzuwarten.

 

Frau Sauerwein beantragt, den Ursprungsantrag zur Abstimmung zu stellen.

 

Frau Prister-Büdenbender stellt den weitergehenden Antrag von Frau Helling zuerst

zur Abstimmung.

 

Sie stellt fest, dass dem Antrag von Frau Helling damit stattgegeben sei und der andere Antrag damit abgelehnt sei .

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Beschluss:

 

Auf Antrag von Frau Helling schlägt der Sozialausschuss vor, dass ihm darüber berichtet werden soll, wenn im Revisionsverfahren zum Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 16.05.2010 eine Entscheidung getroffen wurde und diese rechtskräftig ist, damit er erneut darüber beraten kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

9

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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