24.04.2012 - 12 Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) – Funckestraße 41 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.04.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage erklärt Herr Schädel, dass bauordnungsrechtlich für dieses Vorhaben 178 Stellplätze vorhanden seien. Falls von einem Investor zusätzliche Stellplätze gewünscht würden, könne hierüber verhandelt werden.
Herr Dücker schlägt vor, evtl. andere Behörden in diesem Gebäude unterzubringen. Vielleicht könne sich die Verwaltung hierüber Gedanken machen.
Herr Klinkert fragt nach Vorstellungen in der Verwaltung über die Nutzungsmöglichkeiten bzw. über evtl. Interessenten.
Herr Thomys führt aus, dass im derzeit gültigen Bebauungsplan dieser Bereich als Gemeinbedarfsfläche für die bisherige Nutzung festgesetzt sei und nicht als gewerbliche Baufläche. Derartige Nutzungen seien somit dort bisher nicht möglich und mit diesem Hintergrund sei die Änderung des Planungsrechtes dort vorgesehen.
Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen den Beschlussvorschlag keine Bedenken bestehen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung für den Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) Funckestraße 41 - gemäß § 2 i.V.m. 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Die Grenze des Plangebietes verläuft im Norden entlang der Grundstücksgrenze zu den Gebäuden Ahrstr.1 9, im Nord-Osten entlang der Grenze zu den Flurstücken 624 und 601, im Süd-Osten entlang der Funckestraße und im Süd-Westen entlang der Rheinstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll für Mitte 2012 vorbereitet werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
511,8 kB
|
