21.03.2012 - 3.1 Bürgerantrag zur Änderung der Planung für den N...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Bücker ruft den Bürgerantrag zur Beratung auf und erteilt zunächst der Antragstellerin das Wort für eine ergänzende Stellungnahme.

 

Die Antragstellerin erklärt, dass sie Wert auf die Feststellung lege, dass nicht nur die Bewohner(innen) der Dahlenkampstraße 7 hinter dem Bürgerantrag stehen, sondern die Mehrheit aller Bewohner(innen) der Dahlenkampstraße. Sie erläutert noch einmal die wesentlichen Punkte des Bürgerantrags. Die Anwohner(innen) möchten, dass die Planung zur Anlieferung des Lebensmittelmarktes in der Rathausgalerie noch einmal überdacht wird. Sollte die Planung so bleiben und der Anlieferverkehr durch die Dahlenkampstraße bzw. die Stichstraße zur Rückseite der Rathausgalerie geleitet werden, sei eine Belastung durch Lärm, Abgase und Feinstaub zu befürchten. Zudem sei die Stichstraße nur 7,80 Meter breit und bilde eine enge Schlucht zwischen den mehrgeschossigen Wohnhäusern. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen seien hier noch höher. Die Verwaltung solle sich nicht nur an dem vorgelegten Gutachten des Investors orientieren, sondern sich mit den Fachleuten vom Umweltamt selbst ein Bild von der Situation in der Dahlenkampstraße machen. Zudem sei die Frage zu klären, ob die bisher angegebenen Anlieferungszeiten von montags bis samstags  tatsächlich eingehalten werden können. Bisher erfolge die Anlieferung des vorhandenen Kaufparks auch sonntags abends. Die Belastungen, die insgesamt mit der Anlieferung durch die Dahlenkampstraße zu erwarten seien, seien in einem besonderen Wohngebiet unzumutbar. Deshalb müsse der Investor dazu verpflichtet werden, die Abwicklung der Anlieferung des Kaufparks über die Potthofstraße auf dem eigenen Areal zu regeln, notfalls durch den Bau einer Wendeplatte (Drehscheibe).

 

Herr Schumacher, Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauordnung, erläutert die derzeitigen Planungen. Er macht deutlich, dass die vorgelegten Gutachten wie bei jedem anderen Bauprojekt zwar vom Investor in Auftrag gegeben wurden, jedoch seien solche Begutachtungen nach bundes- bzw. europaweit einheitlich geltenden Berechnungsverfahren zu erstellen. Dass die Fachleute der Verwaltung alle Angaben prüfen und sich selbst ein Bild von der Situation verschafften, entspreche dem üblichen Verfahren. Die Untere Umweltbehörde der Stadt Hagen sitze nahezu bei jeder Besprechung im Rahmen der Projektentwicklung mit am Tisch. Sämtliche Gutachten könnten eingesehen werden. Der Begriff „Feinstaubbelastung“ sei fachlich nicht ganz korrekt, man könne ihn jedoch verwenden. Tatsächlich beschäftige sich die Stadt Hagen seit über einem Jahrzehnt mit dem Thema Luftqualitätsverlust auf den Hagener Straßen. Nach jahrelangen Erhebungen und Messungen seien im Hagener Stadtgebiet mehrere sogenannte „Hot Spots“ ermittelt worden, an denen die EU-weiten Grenzwerte messbar überschritten würden und konkrete Maßnahmen erforderlich seien. Einer dieser „Hot Spots“ sei der Bergische Ring im Bereich des Finanzamtes, wo es aufgrund verschiedener Faktoren wie zum Beispiel einem Verkehrsaufkommen von 44.000 Fahrzeugen mit einem hohen LKW-Anteil täglich sowie einer besonderen Bebauungssituation immer wieder zu Überschreitungen der Grenzwerte komme. Dem sei bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans für Hagen Rechnung getragen worden, zum Beispiel mit der LKW-Routenplanung und der Errichtung einer Umweltzone in der gesamten Innenstadt. Insofern werde großräumig etwas zur Reduzierung der Luftqualitätsverluste getan. Der zusätzliche Verkehr durch den Neubau der Rathausgalerie falle am Bergischen Ring kaum ins Gewicht. Das Thema Lärm sei dagegen anders zu behandeln, da es hierfür ausdifferenzierte Grenzwerte gebe. Die in dem vorliegenden Lärmgutachten zum Projekt Rathausgalerie ausgewiesenen Werte blieben weit unter den Grenzwerten für besondere Wohngebiete und Kerngebiete. Dass dies von den Anwohnern(innen) in der Dahlenkampstraße anders empfunden werde, weil diese bisher vom Durchgangsverkehr relativ unberührt war, sei nachzuvollziehen. In den Gesprächen mit dem Investor seien verschiedene Varianten der Zufahrt zur Anlieferzone des neuen Kaufparks diskutiert worden. Dabei sei darauf geachtet worden, die Belästigungen der Anwohner(innen) in der Dahlenkampstraße möglichst gering zu halten. Dabei herausgekommen sei schließlich die Planung, die Lieferfahrzeuge von der Potthofstraße aus in die Dahlenkampstraße hinein, durch die Stichstraße hindurch zur Lieferzone des Kaufparks und nach dem Entladen an der Rückseite der Galerie vorbei zurück auf die Potthofstraße zu führen. Durch die vorgesehenen  Lieferzeiten montags bis samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr und einer Anzahl von bis zu acht LKW täglich verteile sich der Anlieferverkehr in einem verträglichen Maße. Eine Lieferung an Sonntagen sei nicht vorgesehen. Mit den Bedenken und Anregungen der Anwohner(innen) habe sich die Verwaltung intensiv auseinander gesetzt, schließlich habe die Bürgerversammlung am 7.März auf Initiative der Anwohner(innen) stattgefunden.

 

Herr Dr. Bücker meint, dass der Vergleich mit den 44.000 Fahrzeugen auf dem Bergischen Ring mit der Situation in der Dahlenkampstraße kaum vergleichbar sei. Er fragt, ob es Erkenntnisse über die Verteilung des Feinstaubs über die Luft bzw. entsprechende Erhebungen für die Dahlenkampstraße gebe. Zudem möchte er wissen, warum der Kaufpark in der Rathausgalerie eine eigene Lieferzone braucht.

 

Herr Schumacher antwortet, dass solche Werte nicht kleinräumig zu ermitteln seien. Die Messungen erfolgten jeweils über einen langen Zeitraum an bestimmten Straßen und an bestimmten Punkten mit besonderen Voraussetzungen, z.B. am Bergischen Ring im Bereich des Finanzamtes. Für die Erhebung von Feinstaubwerten außerhalb solcher „Hot Spots“ gebe es keine Bemessungsgrundlage. Dass die Dahlenkampstraße künftig in unzumutbarer Weise durch Feinstaub belastet werde, sei jedoch nicht denkbar. Eine Verkehrssituation wie diese sei in vielen Straßen der Innenstadt anzutreffen.

 

Herr Hentschel meint, dass die Anwohner(innen) der Dahlenkampstraße von der Rathausgalerie nichts hätten außer Belästigungen. Die Gastronomie in der Dahlenkampstraße werde zusätzlich beeinträchtigt, Parkplätze für Anwohner fielen weg. Er stelle die Notwendigkeit und den Nutzen der Anlieferung des Kaufparks durch die Dahlenkampstraße in Frage und möchte wissen, warum hier keine Anlieferung wie in allen anderen Geschäften oder über andere Wege stattfinden kann. Der Investor habe sich darum zu kümmern, dass die Umgebung durch sein Projekt nicht belastet werde.

 

Frau Panzer ergänzt diesen Hinweis um die Bemerkung, dass ihrer Fraktion das Projekt Rathausgalerie ohnehin schwer im Magen liege. Sie sehe den Beschwerdeausschuss jedoch nicht als dasjenige Gremium an, das nun über den Bürgerantrag entscheiden könne und schlage deshalb eine Überweisung an den Stadtentwicklungsausschuss vor.  Dieser könne sich noch einmal intensiv mit den Bedenken und Anregungen der Bürger(innen) befassen.

 

Herr Schumacher antwortet auf die Frage von Herrn Hentschel und Herrn Dr. Bücker, dass der Lebensmittelmarkt auf eine eigene Anlieferzone für die Frischware angewiesen sei. Die Logistik innerhalb des geplanten Gebäudekomplexes lasse keine andere Lösung zu. Um den heutigen Standards für den Umgang mit Lebensmitteln zu entsprechen, müsse die Anlieferung in der beabsichtigten Art und Weise erfolgen. Man habe daher einen Weg gesucht, um diesen Anforderungen zu entsprechen.

 

Herr Reinhardt hält die Befassung des Beschwerdeausschusses mit diesem Thema auch nicht für richtig. Die Frage nach der Feinstaubbelastung sieht er nicht so kritisch, da durch den Bau der Tiefgarage hinter dem ehemaligen Sinn-Leffers- Gebäude Parkverkehr vermieden werde. Er stellt die Frage, ob die Verkaufsfläche des neuen Kaufparks wesentlich größer sein wird als im bisherigen Geschäft und ob die Anzahl der Lieferfahrzeuge genau einzuschätzen ist.

 

Frau Schmidt-Winterhoff kann sich mit dem Vorschlag von Frau Panzer, den Bürgerantrag an den Stadtentwicklungsausschuss zu überweisen, durchaus einverstanden erklären, fragt sich aber, ob eine Diskussion überhaupt noch einen Sinn hat, da der Rat und die anderen Gremien bereits ihre Beschlüsse zu diesem Projekt gefasst hätten.

 

Herr Idel erläutert, dass der Rat und die anderen Gremien zunächst den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages beschlossen hätten. Alle anderen Prüfungen erfolgten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

 

Herr Schumacher ergänzt dies um die Information, dass bisher nur eine Teilbaugenehmigung für den Abriss der alten Gebäude erteilt worden sei. Innerhalb des noch laufenden Verfahrens bestehe die Möglichkeit, offene Fragen mit dem Investor zu besprechen. Inwieweit noch Veränderungsspielraum bestehe, werde sich zeigen. Bisher habe sich der Investor durchaus kooperativ gezeigt. Auch hinsichtlich der von den Anwohnern(innen) geäußerten Bedenken habe man vor der Bürgerversammlung noch einmal miteinander gesprochen und die vorliegenden Lösungen erarbeitet. Die Verkaufsfläche des neuen Kaufparks sei im Vergeich zur bisherigen tatsächlich größer, dennoch könne die Anzahl der LKW auf acht Fahrzeuge pro Tag begrenzt werden. Dadurch, dass nur dieses eine Geschäft über die Dahlenkampstraße beliefert werde und sich die Lieferungen praktisch über den ganzen Tag verteilen ließen, könnten Überlappungen und Stauungen vermieden werden. Sowohl die Nachtruhe als auch die Sonntagsruhe der Anwohner(innen) sei gewährleistet.

 

Herr Kurrat bedankt sich bei Herrn Schumacher für dessen fundierten Vortrag. Herr Schumacher habe nachvollziehbar dargestellt, dass die Situation für Anwohner(innen) in der Dahlenkampstraße trotz des Lieferverkehrs verträglich bleibe. Bei allem Verständnis für die Bedenken und Fragestellungen der Anwohner(innen) sei zu berücksichtigen,  welche Chancen mit dem Bau der Rathausgalerie für die gesamte Stadt verbunden seien. Insofern sei der Bürgerantrag eigentlich für erledigt zu erklären, gegen eine Überweisung an den Stadtentwicklungsausschuss sei jedoch auch nichts einzuwenden.

 

Frau Timm-Bergs erklärt, dass ihre Fraktion ebenfalls mit diesem Vorschlag einverstanden wäre.

 

Herr Dr. Bücker stellt den Vorschlag, den Bürgerantrag an den Stadtentwicklungsausschuss zu überweisen, damit sich dieser mit den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger noch einmal intensiv auseinandersetzen kann,  zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird zur weiteren Beratung an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen mit der Empfehlung, sich mit den Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger noch einmal intensiv auseinanderzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   2

 

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