05.04.2005 - 5 Fortschreibung des gesamtstädtischen Strategiek...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 05.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB 2/KM Konsolidierungsmanagement
- Bearbeitung:
- Ina Burgath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herrn Gerbersmann spricht den Punkt
Geschwindigkeitsüberwachung auf Autobahnen an. Ehe man an die Anschaffung
weiterer mobiler Geräte denke, müsse versucht werden, das Ziel einer
stätionären Überwachungsanlage auf der BAB weiter zu verfolgen. Auf der BAB A 1
aus Richtung Köln kurz hinter der Aus- bzw. Einfahrt Hagen-Vorhalle im Bereich der tunnelartigen
Unterführung mache eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage durchaus Sinn, da
hier sehr schnell gefahren würde und schon mancher Unfall passiert sei. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass
hier eine Überwachung durch die Stadt nicht zugelassen würde. Er möchte die
Verwaltung bitten, in diesem Zusammenhang nochmals an die für die Genehmigung
zuständigen Stellen heranzutreten, um auch im Falle einer erneuten Ablehnung
wenigstens eine Begründung für die Ablehnung zu erhalten.
Dies wird von der Verwaltung
zugesagt.
Beschluss:
Mit der Maßgabe Gespräche mit den zuständigen Stellen hinsichtlich einer
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der Autobahn BAB A 1 in Höhe der
Einfahrt Vorhalle zu führen, empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der
Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung
des gesamtstädtischen Strategiekonzeptes zur langfristigen Wiederherstellung
der kommunalen Handlungsfähigkeit in der Fassung vom 9.2.2005 zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
2.
Die
dargestellten Maßnahmen und Beträge sind in das Haushaltssicherungskonzept
einzuarbeiten und bei der Fortschreibung der Finanzplanung entsprechend zu
berücksichtigen.
3.
Die
Fortschreibung des Strategiekonzeptes wird Bestandteil des
Haushaltssicherungskonzeptes.
