15.05.2012 - 7.4 Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Homm bittet, von der auf Seite 109 des Vergnügungsstättenkonzeptes genannten Prioritätenliste der zu ändernden  Bebauungspläne, auch in der Bezirksvertretung Kenntnis zu erlangen.

In diesem Zusammenhang verweist er auf den Beschluss der Bezirksvertretung Hagen-Mitte vom 06.06.2011, in dem der Rat aufgefordert wurde zu beschließen, für die Frankfurter Straße einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, der weitere Spielhallen in diesem Bereich verhindern soll.

Auf Seite 4 des Konzeptes sei diese Problematik auch aufgegriffen und untermauert worden.

 

Auf die anschließende Frage von Herrn Homm, ob damit der Beschluss der Bezirksvertretung erledigt sei, sagt Herr Thomys, dass allein durch das vorliegende Konzept keine Spielhalle verhindert werden könne. Lediglich geänderte oder aufzustellende Bebauungspläne könnten dies verhindern.

Zu der Prioritätenliste verdeutlicht Herr Thomys, dass an erster Stelle der Vorrangigkeit immer aktuell eingehende Bauanträge oder Bauvoranfragen bearbeitet werden müssten. Es sei jedoch möglich, bei Vorlage eines weiteren Antrages für eine Spielhalle, die Bezirksvertretung zu informieren und es könne zur Verhinderung die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen werden.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Vergnügungsstättenkonzept als übergeordnetes städtebauliches Konzept im Sinne des  §1 Abs.6 Nr. 11 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Empfehlungen des Konzeptes durch entsprechende Änderungen, bzw. Aufstellung von Bebauungsplänen umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage