05.04.2005 - 13 Bebauungsplan Hohenlimburg Nr.1 "Auf dem Sombo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Gerbersmann ist weiterhin der Auffassung, dass der Empfehlung der Bezirksvertretung Hoihenlimburg gefolgt werden sollte, die Einleitung dieses Verfahrens abzulehnen.

 

Herr Grothe gibt zu bedenken, dass es für Hohnelimburg wichtig sei festzulegen, wo die Zentren liegen, die gestärkt werden sollten. Der Einzelhandel in diesem Bereich soll nicht gänzlich untersagt werden, sondern nur für innenstadtrelevante Produkte. Er schlage vor, ohne die Einleitung des Verfahrens nochmals Gespräche mit den Gewerbetreibenden hier zu führen bzw. eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Herr Marscheider spricht sich für eine Ablehnung der Vorlage aus.

 

Herr Meier möchte den Vorschlag von Herrn Grothe aufgreifen,  um auch die Meinung der Bürger zu hören.

 

In dieser Hinsicht spricht such auch Herr Oberste-Berghaus aus.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass mit diesem Hintergrund keine Bedenken gegen eine Vertagung bestehen. 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Änderung Nr.2 zum Bebauungs­plan Hohenlimburg Nr. 1 “Auf dem Somborn” gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird im wesentlichen begrenzt durch

- die Lenne im Westen bzw. Süden

- die Henkhauser Str. bzw. Im Niederfeld im Osten

- und durch eine gedachte Verbindungslinie zwischen dem Friedhof und der Elseyer Str. im Norden.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Ohne Beschlussfassung

 

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