21.03.2012 - 4.2 a) Bebauungsplanverfahren Nr. 12/01 (539) - Gew...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 21.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/01 (539) – Gewerbegebiet Hammacher – sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 29.11.2001.
Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 2.
Die Abgrenzung verläuft
- im Norden entlang des Lennefährenweges, parallel zum Gut Herbeck und weiter in östlicher Richtung bis zu den Bahngleisen, parallel zu den Dolomitwerken
- im Osten parallel zu den Bahngleisen
- im Süden entlang der BAB A 46 und
- im Westen an der Hammacherstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/12 (639) - Gewerbegebiet Hammacher - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg in Flur 2.
Die Abgrenzung verläuft:
- im Norden entlang des Lennefährenwegs,
- im Osten entlang der Wegeparzelle, die vom Lennefährenweg abzweigt und entlang der Bahntrasse in Richtung Autobahn verläuft
- im Süden entlang der BAB A 46 und
- im Westen entlang der ausgebauten Hammacherstraße.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Herbeck, Flur 2
die Flurstücke 704, 724, 468, 469, 471 und 473. In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Im 2. Quartal 2012 wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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710,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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710,1 kB
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