15.03.2012 - 5.12 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Voge...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung wegen weiteren Beratungsbedarfs abgesetzt.

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -.

 

Geltungsbereich:

 

Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -. Das Plangebiet liegt westlich der Vogelsanger Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße - 2. Änderung nach § 13 BauGB  in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Vogelsanger Straße - Verfahren nach § 13 BauGB, und der Begründung vom 09.01.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Änderung wurde in Rot in den Plan eingetragen.

 

Die Begründung vom 09.01.2012 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll im I. Quartal des Jahres 2012 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung

X

 Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung aufgrund weiteren

  Beratungsbedarfs zurückgezogen.