08.03.2012 - 6.8 Werbeanlagen in Haspe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 08.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0234/2012 Werbeanlagen in Haspe
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Haspe
- Bearbeitung:
- Kerstin Eckhoff
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thieser erläutert, dass vor der Rundturnhalle in Haspe, Kölner Str. 50, eine
große Werbeanlage aufgebaut wurde und möchte wissen, warum die
Bezirksvertretung Haspe gem. § 10 v der Hauptsatzung hier vorab nicht beteiligt worden ist.
Herr Grothe berichtet, dass die Werbeanlagen öffentlich-rechtlich genehmigt sind.
Sie stehen nicht im öffentlichen Raum, sondern auf fiskalischen Grundstücken
der GWH. Die Anlagen seien auf Wunsch des Grundstückseigentümers dort
installiert worden. Eine Genehmigung durch die Bezirksvertretung Haspe
entsprechend der Hauptsatzung sei deshalb nicht erforderlich. Nach kurzer
Diskussion zwischen Frau Bremser und Frau Enders sowie den Herren
Grothe, Thieser und Ludwig bietet Herr Grothe an,
evtl. zwei Werbeanlagen in der Dammstraße zu beseitigen. Herr Thieser schlägt vor den Tagesordnungspunkt zu
vertagen. Er bittet alle Mitglieder der
Bezirksvertretung Haspe, sich die angesprochenen Werbeanlagen anzuschauen und
erst in der nächsten Sitzung zu entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.
Anmerkung
der Schriftführerin:
Die beiden Werbetafeln befinden sich in der
Dammstraße gegenüber Haus Nr. 8.
