13.03.2012 - 7 Bebauungsplan Nr. 12/87 (442) 1. Änderung – Bah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. vereinfachten
Änderung für den Bebauungsplan Nr.
12/87 (421) – Bahnhofstraße –
gemäß § 13 BauGB in der zuletzt
gültigen Fassung.
b) Der
Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von
der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Die
Planänderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 12/87 (442) – Bahnhofsstraße
-.
Die
Fläche liegt im Stadtteil Hagen-Mitte und betrifft den Bereich zwischen der
Hindenburgstraße im Westen, der Körnerstraße im Nord-Osten, der
Karl-Marx-Straße im Süd-Osten und der Elberfelderstraße im Süden
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich
eindeutig dargestellt.
Dieser
Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss
zum Vergnügungs-stättenkonzept die Öffentliche Auslegung für Mitte 2012
vorbereitet werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,7 kB
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