13.03.2012 - 2 Nutzungskonzept für das Grundstück Brandt

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Einleitend verweist Herr Dr. Ramrath auf die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Haspe, die innerhalb eines halben Jahres eine Rahmenplanung für den Bereich Westerbauer / Brandt-Gelände durch die Verwaltung entwickelt haben möchte.

 

Herr Grothe erinnert daran, dass insbesondere die Brandt-Fläche durch einen Investor zu einem Fachmarkt-Standort entwickelt werden solle. Gerade weil es hier um Einzelhandel gehe, sei dies der Start für eine doch länger zu führende Diskussion, nicht nur im Zusammenhang mit dem Hagener Einzelhandelskonzept, sondern auch in der Region und mit der Stadt Gevelsberg. Gerade in der Bezirksvertretung Haspe habe das Thema Lebensmittel / VB 7 und Verlagerung von der einen auf die andere Seite eine große Rolle gespielt und wie weit der derzeit noch bestehende zentrale Versorgungsbereich Westerbauer dort von der Brandt-Fläche entfernt sei. Dies seien ca. 270 m. Somit sei er der Auffassung, dass dies ein gemeinsamer zentraler Versorgungsbereich werden könne. Daher habe er den Vorschlag gemacht, für den Bereich von der Stadtgrenze bis Westerbauer/VB 7 einen Rahmenplan zu erstellen. Hiermit könnten dann alle einzelhandelsrelevanten Fragestellungen wie Größe eines Supermarktes, Möglichkeiten für Discounter oder andere Einzelhandelsnutzungen geklärt werden. Dies stelle dann die Zielkonzeption dar und dort wo Bebauungspläne notwendig seien, würden diese eingeleitet. Heute sei also nur die Frage der Lage des Einzelhandels evtl. auch westlich der Nordstraße zu entscheiden.

 

Herr Romberg sieht in einem Rahmenplan die Chance, die im Bereich Westerbauer bestehenden Konflikte insbesondere im Zusammenhang mit dem Lebensmittel-Einzelhandel und der bestehenden Brandt-Brache zu klären. Nachvollziehbar sei natürlich die Befürchtung, dass durch die Aufgabe des Lebensmittelmarktes und dessen Neuinstallation auf der anderen Straßenseite eine weitere Brache entstehe. Ein neues Zentrum wäre jedoch auch eine neue Chance für Wersterbauer und Haspe. Der durch die Bezirksvertretung Haspe gefundene Kompromiss mit der Beauftragung einer Rahmenplanung und der hierfür erforderlichen Untersuchung zur Verträglichkeiten des Lebensmittelmarktes und auch der verkehrlichen Problematik sei für ihn tragbar und sollte auch so beschlossen werden.

 

Für Herrn Dücker stellt sich diese Entscheidung als ausgesprochen schwer dar. Hier würde wieder eine gewerbliche Baufläche in eine Einzelhandelsfläche umgewandelt, was gerade in Hagen nicht selten passiere. Es gebe in der Stadt viel zu wenig Gewerbeflächen. Auf  der anderen Seite stehe die notwendige Entwicklung der Brandt-Brache. Ob die Entwicklung in dieser Form richtig sei für Westerbauer könne nachvollzogen werden, jedoch nicht für den Hasper Ortskern. Daher könne er dem Vorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Panzer bemerkt, dass er sich sicherlich dieser Auffassung anschließen könne, jedoch halte er die Rahmenplanung für Westerbauer für erforderlich, da der Bereich im Zusammenhang gesehen werden müsse. Er verweise auf das Hagener Einzelhandelskonzept, welches bei jeder größeren Maßnahme in Zweifel gezogen würde. Gerade für Westerbauer mache es konkrete Aussagen, dass hier Defizite zu beseitigen seien. Diese müssten in der Rahmenplanung deutlich gemacht werden und auch wie eine Beseitigung möglich sei. Auch halte er den Lebensmittelhandel in der angedachten Form für zentrenrelevant und somit an dieser Stelle nicht für möglich.

 

Herr Dr. Ramrath hält die beabsichtigte Umwandlung von Gewerblicher Baufläche in  Einzelhandelsfläche sicherlich für ein kritisches Argument, welches auch abgewogen werden müsse. Man müsse dies im Verhältnis zu den vorliegenden Alternativen sehen. Seit längerer Zeit habe die Stadt mit unterschiedlichen Konzepten an der Revitalisierung der Brandt-Fläche gearbeitet, die aber nicht umsetzbar gewesen seien. Er erinnere auch an die Belastung des Grundstückes, deren Beseitigung hohe finanzielle Aufwendungen erfordere. Dies betreffe auch die dortige Neuansiedlung von Gewerbe. Auch sei es nicht möglich gewesen, Fördermittel einzuholen, was versucht worden sei. Er plädiere dafür, nicht vorschnell ein Konzept abzulehnen, was seiner Ansicht nach planungsrechtlich belastbar und wirtschaftlich fundiert sei. Eine Standortverlagerung könne jedoch auf Dauer sicherlich nicht verhindert werden. Es solle offen in die Abwägungsentscheidung gegangen werden, mit dem von der Bezirksvertretung Haspe vorgeschlagenen Rahmenplan, um anschließend die Brandt-Brache isoliert mit einem Bebauungsplan zu entwickeln.

 

Frau Metz betont, dass die für das Brandt-Gelände aufgezeigten Nutzungsmöglichkeiten in Richtung Gewerbe oder Einzelhandel nicht einfach zu entscheiden seien. Auch die evtl. erforderliche Nachfolgenutzung für VB 7 bzw. die möglicherweise dort entstehende weitere Brache müsse berücksichtigt werden.  Es solle der Rahmenplanung zugestimmt werde, jedoch mit der Bitte, besonderes Augenmerk  auf die verbindende  Klammernutzung von VB 7 zu legen und sich um eine mögliche Nachfolgenutzung  für dieses Gelände zu kümmern. Anschließend könne dies mit einem Bebauungsplan für das Brandt-Gelände beschlossen werden.

 

Herr Dücker befürchtet, dass die Stadt im Zusammenhang mit der Brandt-Brache irgendwann in Zugzwang gebracht werden könnte, dort Einzelhandel zuzulassen. Er erinnere auch an die hohe verkehrliche Immissionsbelastung und auch an die nicht erfolgte Aufgabe des Denkmalschutzes. Er betone nochmals, dass er durchaus Verständnis für die vorgebrachten Argumente habe, es jedoch bei seiner Ablehnung bleibe.

 

Herr Grothe erklärt, dass das Einzelhandelkonzept für diesen Bereich sicher angepasst werden müsse, wobei es um die Frage Lebensmittelmarkt gehe. Die andere Nutzung als Fachmarktzentrum sei Bestandteil der Konzeption, wobei es nur um die Frage Verlagerung und nicht um Vergrößerung gehe. Er gebe Frau Metz recht, dass das von der Firma Kaufpark genutzte VB 7-Grundstück sicherlich eine Klammerwirkung habe und möglicherweise mit den Vorhaben auf der anderen Straßenseite verbunden werden sollte. Aber es dürfe sich nicht nur auf das Thema Lebensmittel fokussiert werden, sondern auch  die Probleme Einzelhandel im Zusammenhang mit der Stadt Gevelsberg, Denkmalschutz und Feinstaub müssten gelöst werden. Er sei aber der Meinung, dass es jetzt zwar einen Ansatz mit Problemen gebe, jedoch letztendlich eine sinnvolle, machbare Nutzung für Brandt gefunden werden könnte.  Diese Chance dürfe man sich nicht entgehen lassen.    

 

Herr Dr. Ramrath stellt den nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung. Die heute ausgelegte Skizze wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.   

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenplanung für den Bereich Westerbauer zwischen dem jetzigen Kaufparkgelände inklusive dem Brandgelände einschließlich der im vorliegenden Lageplan dunkel unterlegten Fläche bis zur Stadtgrenze Gevelsberg zu entwickeln. Der Stadtentwicklungsausschuss erwartet die Ergebnisse innerhalb eines halben Jahres.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 1

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Thieser aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage