16.03.2005 - 6.4 Offene Ganztagsgrundschule in HagenEntwicklungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Verfasser : Sterungsgruppe OGS
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 16.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
Wortprotokoll
Herr
Rath merkt an, dass die Stadt einen sehr großen Eigenanteil an der Finanzierung
der Offenen Ganztagsgrundschulen leisten muss.
Herr Kohaupt macht deutlich, dass es
sich hier um eine Kostenverschiebung zu Ungunsten der Kommunen handelt, mit
einer Gesamtbelastung in der Endphase der Umsetzung von über 800.000,00
Euro.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt den
nachfolgenden Gremien folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der in der Vorlage
dargestellten Handlungsbedarfe
1.
an den
bestehenden Offenen Ganztagsschulen/ Starterschulen I des Schuljahres 2004/05
bedarfsgerecht zusätzliche Gruppen einzurichten und
2.
die
Starterschulen II zum Schuljahr 2005/06 entsprechend der dargestellten zweiten
Ausbausstufe in Betrieb zu nehmen,
3.
den
Kooperationspartnern der Offenen Ganztagsschulen entsprechend der dargestellten
Finanzbedarfe zum Schuljahr 2005/06 pro Gruppe und Schuljahr ein Budget von
40.000,00 an Grundschulen und an Sonderschulen ein Budget von 26.940,00 zur
Verfügung zu stellen, sowie diese zusätzlich erforderlichen Mittel im
Haushaltsplan 2005 zu veranschlagen,
4.
die
zur Administration des Umsetzungsprozesses erforderlichen personellen
Ressourcen zu beschreiben, zu bemessen und bedarfsgerecht bereitzustellen.
5. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung zu
verdeutlichen, dass die Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule für
die
Gemeinden grundsätzlich nicht haushaltsneutral möglich ist sondern
vielmehr
erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringt.
Dies sei im Zusammenhang mit der Finanzierung durch das Land NRW
entsprechend zu berücksichtigen und zwar dergestalt, dass den Gemeinden
eine
gemeinsame flexible Bewirtschaftung der Landeszuweisung und der
Bundesmittel
ermöglicht und zugestanden wird.
