09.02.2012 - 4.5 Vorschlag der Fraktion Hagen Aktivhier: Verfahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 09.02.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf die ausgelegte Stellungnahme (siehe ANLAGE 6 der Niederschrift).
Herr Dr. Bücker begründet den Ergänzungsantrag zum Verfahren zur Nachbesetzung von Geschäftsführerpositionen. Dieser sei von der Fraktion Hagen Aktiv gestellt worden, um möglichen Schaden von der Stadt abzuwenden.
Herr Riechel merkt an, dass im letzten Jahr ein Beschluss zur Verfahrensfestlegung und zur Transparenz des Verfahrens beschlossen wurde. Die Kritik von der Fraktion Hagen Aktiv wird unterstützt, aber nicht die Begründung des Antrags. Daher wird sich die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Abstimmung enthalten.
Herr Krippner erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese die Auffassung der Verwaltung teilt und den Antrag ablehnen wird. Die Argumentation der Fraktion Hagen Aktiv sei nicht nachvollziehbar. Der Ruf guter Geschäftsführer werde dadurch geschädigt. Er merkt an, dass die Fraktion Hagen Aktiv die Betriebswirtschaftlichkeit immer in den Vordergrund stellt. Wenn diese für die Bürger negativ wirkt, dann werde dieses seitens Hagen Aktiv wieder anders ausgelegt.
Herr Röspel führt aus, dass ein Beschluss besteht und kein Anlass gegeben sei, diesen noch mal zu bekräftigen. Die CDU-Fraktion werde den Antrag daher ablehnen. Er kritisiert, dass die Wortwahl und Aussagen der Fraktion Hagen Aktiv nicht sachlich seien, wonach nur diese fähig seien, ordentlich zu bewerten. Die aufgestellten Behauptungen entsprechen nicht der Wirklichkeit, da viele Geschäftsführer keiner Partei angehören. Eine parteipolitische Bindung wird für die Besetzung einer Stelle nicht vorausgesetzt.
Herr Thielmann weist darauf hin, dass seit vielen Jahren die Geschäftsführerpositionen öffentlich ausgeschrieben werden und unabhängig von der Parteizugehörigkeit besetzt werden. Die Kurzfristigkeit des Verfahrens erfolgte wegen der kurzfristigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Vorgängers. Die FDP-Fraktion wird den Antrag ebenfalls ablehnen.
Frau Nigbur-Martini merkt an, dass die Argumentation der Fraktionen CDU und SPD Unterstellungen seien. Der Antrag sollte lediglich darauf hinweisen, dass die Parteizugehörigkeit nicht ausschlaggebend für eine Stellenbesetzung sein darf. Da diese Gefährdung gesehen werde, soll lediglich ein ergänzender Beschluss über die Einhaltung des Diskriminierungsgesetzes erwirkt werden.
Herr Hentschel erklärt für die Ratsgruppe Die Linke, dass sie sich der Abstimmung enthalten wird. Er stimmt der Aussage von Herrn Riechel zu. Des Weiteren merkt er an, dass es nicht verwerflich sein darf, sich einer Partei zugehörig zu fühlen.
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Hagen bekräftigt
seinen Ratsbeschluss vom 29. September 2011 und beauftragt die Verwaltung
nochmals mit der sachgerechten und transparenten Umsetzung der Beschlussvorlage
0699-1/2011. Mit der Maßgabe, die fachlich besten Führungskräfte für die
städtischen Beteiligungen der Stadt Hagen zu ermitteln und diese zum Wohle der
Bürgerschaft an die Stadt Hagen zu binden.
2) Die Stadt Hagen als Auftraggeber des
Ausschreibungsverfahrens und deren politische Mandatsträger in der jeweiligen
Personalfindungskommission verpflichten sich, die Vorgaben des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) / „Antidiskriminierungsgesetzes“
strengstens zu beachten und einzuhalten. D.h. Bewerberkandidaten, die keine
politischen Vorkenntnisse vorzuweisen haben, aber über die der Position
entsprechenden Fachkenntnisse verfügen und belegbare, betriebswirtschaftliche
Erfolge aus ihrer vorherigen Tätigkeit vorweisen können, dürfen nicht
diskriminiert werden. Bei einer Zuwiderhandlung seitens der Stadt Hagen
(„Mutter“) oder der städtischen Beteiligungen
(„Töchter“) muss das entsprechende Ausschreibungsverfahren neu
aufgelegt werden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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