09.02.2012 - 5.10 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG anerkannten Verbände abgegebenen Stellungnahmen sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der in der Anlage 1 dieser Vorlage (Drucksachen-Nr. 0785-1/2008) aufgeführten Stellungnahmen.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung  - ND-VO) mit der zugehörigen Naturdenkmalliste, wie sie als Anlagen 3a (Verordnungstext) und 3b (Liste der Naturdenkmäler) Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0785-1/2008) v. 29.11.2011 sind.

 

Weiteres Verfahren:

Die Rechtsverbindlichkeit der Verordnung soll mit öffentlicher Bekanntmachung bis Ende März 2012 herbeigeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage