09.03.2005 - 6.2 Änderung der Gebietsordnung (Ordnungsbehördlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Verfasser : Servidio, Marcello
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 09.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Preuß hält den
Beschlussvorschlag für sehr bedenklich. Seinen Informationen zufolge hält die
Verwaltung diesen Beschlussvorschlag für rechtlich unzulässig. Er beantragt für
den Beratungspunkt eine erste Lesung, um mehr Rechtssicherheit zu erlangen.
Herr Grothe geht davon aus, dass alle
Bezirksvertretungen diesen Beschlussvorschlag einheitlich fassen werden. Die
Verwaltung wird ein neues Prüfverfahren einleiten. Danach wird sich
entscheiden, ob die Verwaltung dem Beschlussvorschlag folgen wird. Sollte der
Rat sich den Empfehlungsbeschlüssen anschließen so entscheidet der Oberbürgermeister,
ob er diesen Beschluss dann beanstanden wird.
Herr Wölm bemängelt, dass der
Bezirksvertretung die vorgefasste Stellungnahme der Verwaltung nicht vorliegt.
Herr Christian Schulz (SPD) spricht
sich gegen den Passus hinsichtlich der Ausstattung der Außendienstkräfte mit
hoheitlichen Befugnissen aus.
Herr Wölm lässt über den vorliegenden
Beschlussvorschlag abstimmen.
Im Anschluss daran unterbricht Herr
Wölm die Sitzung von 18.15 bis 18.30 Uhr für eine Pause.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebietsordnung in folgenden Punkten zu verändern:
Der § 7 Abs. 1 wird um den Buchstaben
j) ergänzt:
j) “in Anlagen alkoholhaltige
Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen und außerhalb genehmigter
Veranstaltungen zu verzehren.”
Der § 7 Abs. 2 erhält einen 2. Satz
mit folgendem Text:
“Ebenfalls untersagt sind
ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen
regelmäßige Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigungen von
Passanten bei übermäßigem Alkoholgenuss und aggressives Betteln.”
Im § 7 Abs. 5 wird das Wort
“alkoholischer” durch das Wort “alkoholhaltige”
ersetzt.
Im § 8 Abs. 1 ist folgender neuer Satz
3 aufzunehmen:
“In Anlagen sind Hunde an der
Leine zu führen und vom Betreten der Rasen- und Sportflächen sowie der
Blumenschmuckflächen abzuhalten. In dem dann folgenden Satz sind die Worte
“In den Anlagen” durch die Worte “Auf Wander- und
Promenadenwegen” zu ersetzen.”
Der § 22 erhält folgenden neuen Absatz
3:
“Platzverweis – Wer
Vorschriften dieser Verordnung oder einer aufgrund dieser Verordnung erlassenen
Anordnung zuwider handelt oder wer in Anlagen Handlungen begeht, die mit Strafe
oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen vom
Platz verwiesen werden. Außerdem kann ihm das Betreten der Anlagen für einen
bestimmten Zeitraum untersagt werden.”
Weiter wird die Verwaltung beauftragt
zu prüfen und zu berichten, inwieweit Außendienstkräfte aus allen Bereichen der
Verwaltung für diese Aufgabe mit eingesetzt werden können.
