02.02.2012 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Voge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 02.02.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenden Gremien einen Beschluss zu fassen, wie er Gegenstand der Verwaltungsvorlage 0021/2012 ist mit folgendem ergänzenden Punkt d).
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -.
Geltungsbereich:
Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -. Das Plangebiet liegt westlich der Vogelsanger Straße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße - 2. Änderung nach § 13 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Vogelsanger Straße - Verfahren nach § 13 BauGB, und der Begründung vom 09.01.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Änderung wurde in Rot in den Plan eingetragen.
Die Begründung vom 09.01.2012 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu d)
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen auf Seite 4
der Verwaltungsvorlage 0021/2012 werden abgelehnt. Entsprechend der Verwaltungsvorlage 0002/2011
sollen die Ausgleichsmaßnahmen ausschließlich in Haspe für Pflanzungen von
innerstädtischen Einzelbäumen / Straßenbäumen. Hier stehen z. B. unter anderem noch Begrünungsmaßnahmen
im Bereich der Straßen Am Karweg / Dickenbruchstraße aus. Auch im Zusammenhang
mit der Renaturierung der Ennepe kann man sich Ausgleichsmaßnahmen vorstellen.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll im I. Quartal des Jahres 2012 durchgeführt werden.
