02.02.2012 - 7.4 Nutzungsänderungsantrag: Vereinsgaststätte in e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Bremser möchte wissen, welcher Verein sich hierfür interessiert und wie die bauordnungsrechtlichen Vorschriften bezüglich der sanitären Anlagen geregelt sind?

 

Bei dem Betreiber der Gaststätte soll es sich um einen Kulturverein handeln. Die Anzahl und Einrichtung von sanitären Anlagen richtet sich nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrag: Vereinsgaststätte in ehem. Wettbüro auf dem Grundstück Berliner Straße 122 zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage